Das kinderlose Paar aus Neubrandenburg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hatte Anfang 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Zellen in einer Klinik einlagern lassen. Nach einem tödlichen Motorradunfall des Mannes wenige Monate später verweigerte das Spital der Frau jedoch die Herausgabe.
Das Landgericht Neubrandenburg hatte dies in einem ersten Zivilprozess für rechtens erklärt. Die Frau legte daraufhin Berufung beim OLG ein - und bekam nun recht.
Spermien schon vor Tod eingeschlossen
Zwar sei es strafbar, eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tod künstlich zu befruchten, argumentierten die Rostocker Richter mit Verweis auf das Embryonenschutzgesetz.
Deutsche Frau darf von ihrem verstorbenen Ehemann schwanger werden. (Symbolbild) /


Im konkreten Fall seien die Spermien allerdings schon vor dem Tod des Partners untrennbar eingeschlossen worden - auch wenn sich noch kein Embryo entwickelt habe.
Männliches und weibliches Erbgut seien zum Zeitpunkt des Einfrierens eine «innige Verbindung» eingegangen. Von einer rechtswidrigen Verwendung der Eizellen könne nicht mehr gesprochen werden, wenn die Befruchtung zu Lebzeiten des Mannes geschah, stellte die Kammer fest.
Nach dem Richterspruch, zu dessen Verkündung die Vertreter des Klinikums gar nicht mehr erschienen waren, zeigten sich die Witwe und ihre Anwältin erleichtert. «Meine Mandantin ist überglücklich. Sie muss jetzt erst einmal den ganzen Stress bewältigen», meinte die Juristin.