Die Rechtslage erlaube es nicht, das in einer Samenbank gelagerte Sperma für eine Befruchtung zu verwenden, wenn «ein Teil des Paares» gestorben sei, erklärten die Richter zur Begründung.
Die Frau kündigte Berufung an: «Ich will, dass man mir das Sperma meines Mannes aushändigt, ich habe keine Zeit zu verlieren», sagte sie.
Ihr im Sommer vergangenen Jahres gestorbener Mann hatte seinen Samen gut zwei Jahre vor seinem Tod einfrieren lassen.
Das Gericht sprach sich gegen eine künstliche Befruchtung mit Sperma eines Verstorbenen aus. (Symbolbild) /


Nach Angaben seiner Frau entschloss das Paar sich dazu, weil er an Krebs litt und klar war, dass er nach einer Chemotherapie keine Kinder mehr zeugen könnte.
Das Paar hatte sich Anfang 2006 kennengelernt, kurz zuvor hatte der Mann von seiner Krebserkrankung erfahren. Seine Witwe, die aus einer früheren Beziehung bereits drei Kinder hat, will sich mit Hilfe des eingelagerten Spermas im Ausland künstlich befruchten lassen.