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Münchner-Schläger: Zeugenbefragung im JuniZürich - Wenn möglich im Juni wird eine Zürcher Jugendanwältin zwei ehemalige Mitschüler der drei Münchner Schläger als Zeugen befragen. Das entsprechende Rechtshilfeersuchen des Münchner Landgerichts ist bei der Jugendanwaltschaft eingetroffen.sl / Quelle: sda / Mittwoch, 12. Mai 2010 / 12:58 h
Er sei nun daran, das Rechtshilfeersuchen zu prüfen und die Organisation der Befragung vorzubereiten, sagte Jugendanwalt Silvio Stierli auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Dann werde er eine Jugendanwältin mit der Befragung beauftragen.
Die Münchner Justizbehörden ersuchen um einen Befragungstermin im Juni. Vertreter von Gericht und Staatsanwaltschaft, die Verteidiger der Angeklagten und die Vertreter der Nebenkläger wollen bei der Befragung dabei sein, wie die Münchner Justizpressestelle schon früher mitgeteilt hat. Ihre Fragen müssten sie vorab schriftlich vorlegen.
Ausschluss von deutschen Behördenvertretern möglich Gegen diese Anwesenheit von deutschen Behördenvertretern können die beiden Jugendlichen, die befragt werden sollen, Beschwerde einreichen, sagte Stierli. Sollten sie dies tun, müssen Gerichte die Angelegenheit beurteilen. Verzichten sie darauf, sei eine Befragung im Juni möglich.Die Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht. (Archivbild) /
Die beiden Jugendlichen waren schon auf den 11. März als Zeugen ans Münchner Landgericht aufgeboten worden, wo der Prozess gegen ihre drei ehemaligen Mitschüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH nach wie vor im Gang ist. Sie erschienen damals nicht. Daraufhin war eine Befragung per Video erwogen worden. Schliesslich hatte das Gericht eine persönliche Befragung in der Schweiz beschlossen. Die beiden Jugendlichen waren dabei, als die drei Angeklagten im Juni 2009 in der Münchner Innenstadt innert wenigen Minuten wahllos fünf Passanten brutal zusammenschlugen und zum Teil lebensgefährlich verletzten. Die drei sind des gemeinschaftlich versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Ihnen drohen bis zu zehnjährige Freiheitsstrafen.
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