Vorgesehen sind vor allem Vorschriften über die Finanzierung, namentlich zur Sicherstellung der Solvenz. Neu sollen die Mindestreserven in Abhängigkeit der vom Versicherer eingegangenen Risiken festgelegt werden. Vorgesehen sind aber auch Massnahmen zur Konzernaufsicht und zum Austausch der Daten mit der FINMA.
Weiter sollen Grundlagen für behördliche Interventionen geschaffen und die Sanktionsmöglichkeiten verschärft werden.
Die Krankenversicherung ist ein wichtiges Thema für Burkhalter. Der Bundesrat will mehr Transparenz bei den Kassen. /


Die Anordnungen der Aufsichtsbehörde sollen mit geeigneten Mitteln (Bussen, Abberufung von Organen etc.) durchgesetzt werden können.
Anforderungen an die fachliche Qualifikation
Zudem sollen neu auch Vorschriften im Bereich der Corporate Governance erlassen werden. Dazu gehören etwa Anforderungen an die Rechtsform der Versicherer oder an die fachliche Qualifikation der Mitglieder von Geschäftsleitung und Kontrollorganen.
Der Bundesrat erachte eine Stärkung der Aufsicht als zwingend, teilte die Bundeskanzlei am Mittwoch mit. Er habe deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, die erforderlichen Reformen vorzubereiten. Unter anderem braucht es dazu auch eine Gesetzesänderung, welche Ende dieses Jahres in die Vernehmlassung gegeben wird.