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Ex-FCZ-Fussballer Stanic muss Busse zahlenZürich - Der Ex-FCZ-Fussballer Kresimir Stanic muss die bei seiner ersten Verurteilung ausgesprochene Geldstrafe von 12'000 Franken bezahlen. Mittlerweile wurde er nämlich bereits zum zweiten Mal wegen massiver Geschwindigkeitsübertretung verurteilt.fkl / Quelle: sda / Montag, 31. Mai 2010 / 11:08 h
Stanic muss aber nicht noch einmal vor Gericht. «Das zweite Verfahren gegen ihn wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln wurde mit einem so genannten Strafbefehl erledigt», bestätigte der Zürcher Staatsanwalt und Raser-Spezialist Jürg Boll eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ).
Bestraft wird der 25-jährige Ex-Fussballer erneut mit einer bedingten Geldstrafe, diesmal in der Höhe von 10'800 Franken (90 Tagessätze zu 120 Franken), bei einer Probezeit von drei Jahren.
Kresimir Stanic wird zur Kasse gebeten. /
«Wird er in dieser Zeit wieder rückfällig, muss er auch diese Busse bezahlen», sagte Boll. Selbstunfall beendete Fussball-Karriere Stanic war 2006 in angetrunkenem Zustand mit stark überhöhter Geschwindigkeit in Zürich in einen Findling am Strassenrand gerast. Dafür war er im Februar 2009 zu der bedingten Geldstrafe von 12'000 Franken verurteilt worden. Die Beinverletzungen, die er sich beim Unfall zugezogen hatte, beendeten seine Fussballer-Karriere. Nur drei Tage nach seiner Verurteilung war Stanic bereits rückfällig geworden. Er war auf dem Heimweg von einem Trainingslager, das er als Trainer begleitet hatte, mit Tempo 132 statt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde durch einen Tunnel im Kanton Nidwalden gefahren. Der Einfachheit halber wurde dieses neue Strafverfahren an den Kanton Zürich abgetreten, an die von Boll geleitete Staatsanwaltschaft für schwere Verkehrsdelikte.
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