Der Nationalrat folgt damit dem Ständerat, der in der Frühlingssession beschlossen hatte, der SVP-Initiative an der Urne einen Gegenvorschlag auf Verfassungsebene gegenüberzustellen. Dieser lehnt sich zwar an das Volksbegehren an, indem er die Ausschaffung krimineller Ausländer vorschreibt.
Einhaltung der Grundsätze
Insgesamt fällt die Variante aber differenzierter aus und umschifft Konflikte mit dem Völkerrecht - sie verlangt sogar explizit die Einhaltung der Grundsätze von Bundesverfassung und Völkerrecht. Vor allem aber macht sie den Entzug des Aufenthaltsrecht vom Strafmass und damit vom Verschulden und nicht von der Begehung bestimmter Delikte abhängig.
Zudem enthält sie Bestimmungen für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Auch der Bundesrat wolle die Ausländerkriminalität bekämpfen, betonte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Dieses Anliegen werde mit dem Gegenvorschlag erreicht, aber in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht.
SVP hält an Initiative fest
Für die SVP blieb der Gegenvorschlag unverdaulich.
Der Nationalrat ringt um einen Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative. /


Sie hielt an ihrer Initiative fest. Die Linke stand vor der Wahl zwischen «Pest und Cholera», wie es Maria Roth-Bernasconi (SP/GE) formulierte. Sowohl die Initiative wie auch der Gegenvorschlag vergifteten die Gesellschaft und schafften ein Klima der Fremdenfeindlichkeit. «Aus einem Hort der Menschenrechte wird ein Unrechtsstaat», sagte Daniel Vischer (Grüne/ZH).
FDP, CVP, BDP und Grünliberale stellten sich geschlossen hinter den Gegenvorschlag. Trotz völkerrechtlicher Bedenken zeigten die Mitte-Parteien gar Sympathien für das Anliegen der SVP. «Wir dürfen nicht übersehen, was auf der Strasse passiert», sagte Kommissionssprecher Philipp Müller (FDP/AG) - nota bene als Sprecher der Staatspolitischen Kommission.
Das Zünglein an der Waage spielte schliesslich eine Mehrheit in der SP, welche die Kröte schluckte und dem in ihren Augen weniger gravierenden Gegenvorschlag zustimmte.