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Ständerat will Ausschaffungshaft verkürzenBern - Der Ständerat hält daran fest, dass die Ausschaffungshaft für abgewiesene Asylsuchende wieder auf 18 Monate verkürzt werden soll. Er widersetzte sich damit dem Nationalrat, der an der heutigen Maximaldauer von 24 Monaten festhalten will.fest / Quelle: sda / Montag, 7. Juni 2010 / 21:16 h
Die Schweiz solle sich an den Schengen-Vertrag halten und diese Weiterentwicklung des Schengen-Rechts übernehmen, erklärte Alain Berset (SP/FR) im Namen der vorberatenden Kommission. Setze sich die Schweiz darüber hinweg, führe das zu Problemen, die in die Kündigung des Vertrages münden könnten.
Zurück zum Nationalrat
Die Frist von eineinhalb Jahren sei zudem in den Kantonen unbestritten, sagte er weiter. Die volle Frist werde selten genutzt.
Der Entscheid, gegenüber der grossen Kammer an dieser letzten Differenz festzuhalten, fiel diskussionslos und stillschweigend.
18 Monate reichen nach Ansicht des Ständerats. /
Die Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat, der sich ein zweites Mal dazu äussern muss. Er hatte in der ersten Runde die vorgeschlagene Senkung der maximalen Haftdauer mit 92 zu 51 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Kontrolle durch Chip Zudem werden auch Ausländerausweise künftig wie der Schweizer Pass mit einem Chip versehen, auf dem ein digitalisiertes Foto sowie zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Der Ständerat ist dem Nationalrat gefolgt und stimmte der biometrischen Ausstattung der Ausländerausweise zu. Diese Weiterentwicklung des Schengen-Rechts war im Ständerat beinahe unbestritten und wurde mit 31 gegen 2 Stimmen angenommen. Da gegenüber dem Nationalrat keine Differenzen mehr bestehen, gelangt die Vorlage Ende Session in die Schlussabstimmung.
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