Das Aargauer Volk lehnte das kantonale Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht des Bundes mit einer Nein-Mehrheit von 53,60 Prozent ab. Nein zur Vorlage sagten 43'710 Stimmberechtigte, Ja 37'835. Die Stimmbeteiligung betrug 21,44 Prozent.
Im Kanton Solothurn hiess das Volk mit einer Ja-Mehrheit von 54,02 Prozent das kantonale Einführungsgesetz gut. Für die Vorlage sprachen sich 27'629 Stimmberechtigte aus, dagegen 23'514. Die Beteiligung lag bei 30,36 Prozent.
Immer die gleichen Argumente. (Symbolbild) /


Der Solothurner Regierungsrat wird über die vier Sonntagsverkäufe pro Jahr entscheiden. Wie bisher werden zwei Sonntagsverkäufe in der Adventszeit stattfinden. Die zwei zusätzlichen Daten sollen als Saisonverkäufe für Möbel- oder Autofirmen angesetzt werden.
Zwei Sonntagsverkäufe im Aargau
Im Aargau wollte das vom Volk verworfene Gesetz dem Regierungsrat und den Gemeinderäten die Kompetenz geben, ab 2011 zwei zusätzliche bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr festzulegen. Nach dem Nein bleiben zwei Sonntagsverkäufe in der Adventszeit möglich.
Die Diskussionen über die Sonntagsverkäufe waren in beiden Kantonen ein politisches Déjà-vu gewesen. Befürworter und Gegner führten die gleichen Argumente ins Feld, die in früheren Abstimmungen zum gleichen Thema auf Bundes- und Kantonsebene vorgebracht wurden.