fkl / Montag, 5. Juli 2010 / 14:20 h
Ja. Ein Basler Grossrat kann nicht mehr frei von Komplikationen reisen, da er fichiert wurde. Seine Fiche wurde erstellt, weil die Wahl des türkischstämmigen Grossrats in einer prokurdischen Zeitung vermerkt war. Eine Basler Grossrätin stellt ein Gesuch für eine Anti-WEF-Demonstration und wird prompt fichiert. Hier stimmt etwas Grundlegendes nicht.
Der Staatsschutz ist weit über das Ziel hinausgeschossen und hat nichts zum Schutz der Bürger beigetragen, sondern sie vielmehr verunsichert. Heute trage ich schwarze Hosen. Laufe ich nun Gefahr, als Sympathisantin des schwarzen Blocks registriert zu werden? Wenn den jüngeren Entwicklungen nichts entgegengesetzt wird, klingt dies leider gar nicht mehr so absurd.
Der Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments spricht Klartext. Der Bericht hält fest, dass beim DAP (Dienst für Analyse und Prävention) seit der Fichenaffäre vor einiger Zeit „kein Kulturwandel“ stattgefunden habe. Dies hat dramatische Konsequenzen: So besagt das Bundesgesetz über die Wahrung der Inneren Sicherheit, dass nur für die Arbeit des Staatsschutzes relevante Informationen bearbeitet werden dürfen. Die Daten sind zudem periodisch zu überprüfen. Der DAP habe aber laut der GPDel den rechtlichen Anforderungen nicht entsprochen. Die Gesetze sollten aber auch vom Staatsschutz eingehalten werden!
Ein Grund für die unkontrollierte Datensammlung lag bei der Datenerfassung.
„Heute
trage ich schwarze Hosen. Laufe ich nun Gefahr, als Sympathisantin des
schwarzen Blocks registriert zu werden?«, fragt sich Brenda Mäder.
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In den letzten Jahren hatte der Nachrichtendienst Informationen gesammelt, die er erst Jahre später oder gar nicht auf ihre Relevanz prüfte. /


So führten Meldungen aus den Kantonen und aus dem Ausland zu einer automatischen Erfassung. Die zuständigen Personen hatten die Relevanz der Daten nicht überprüft. Auch technische Automatismen, wie etwa, dass wer dreimal als Drittperson erfasst wird, danach automatisch für den Staatsschutz als relevant gilt, ist höchst fragwürdig. Die gesetzliche Prüfung aller Daten, die alle 5 Jahre stattzufinden hätte, geschah in den meisten Fällen nicht. Das Resultat ist ein Datenberg, der nicht gesetzeskonform bearbeitet wurde.
Der ehemalige DAP-Chef von Daeniken wurde ebenfalls mit harten Vorwürfen konfrontiert. Vermutlich hat er massgeblich zur Einstellung des Staatsschutzes beigetragen. Er gab, wahrscheinlich auf Druck der DPGel, konsequenterweise die Projektleitung der Reorganisation der Bundesanwaltschaft ab.
Dies ist beruhigend, da sich von Daeniken auch bei der Revision des BWiS als Verfechter eines Staatsschutzes hervortat, der offensiv und präventiv tätig ist, praktisch keine Begründung für sein Handeln braucht und daher über dem demokratischen Rechtsstaat steht.
Allerdings besteht auch in den Kantonen Handlungsbedarf. Dort lagern unbekannt viele Daten über Personen und Organisationen, die von keiner unabhängigen Stelle kontrolliert werden. Die kantonalen Datenschützer dürfen die Fichen nicht einsehen, da dies der Nachrichtendienst verweigert.
Laut Berichten der Sonntagspresse will der Schweizer Nachrichtendienst nun vorsichtiger bei der Fichierung umgehen. Registriert wird nur noch, wer in eine Prüfung als Gefahr für die Schweiz eingeschätzt wird – sprich, das Gesetz soll in Zukunft eingehalten werden. Dass es für einen solchen Schritt zuerst eines brisanten Berichts und einer Aufruhr in der Presse bedarf, zeigt, wie sorglos mit privaten Daten umgegangen wird und sich die staatliche Kontrollitis ausbreitet. Das Ausmass des aktuellen Fichenskandals mag noch kleiner anmuten als vor 20 Jahren, gibt aber mehr als genug Anlass zur Beunruhigung. Bleibt zu hoffen, dass die Versprechen – und die Gesetze!- nun tatsächlich eingehalten werden.