Martin Bühler, Sprecher des Verteidigungsdepartements, bestätigte die von der «SonntagsZeitung» genannten Zahlen. Die vom Bundesrat erhöhte Hürde für spontane Wechsel von der Armee zum Zivildienst scheint damit Wirkung zu zeigen. Der Bundesrat hatte im vergangenen Februar die Zivildienstverordnung angepasst.
Wehrmänner, die während des Militärdienstes ein Gesuch für einen Wechsel zum Zivildienst einreichen, erhalten demnach den Entscheid frühestens nach vier Wochen. Sie müssen also weitere vier Wochen Dienst leisten. Ist der Militärdienst kürzer, muss der Wehrmann ihn vollständig absolvieren.
Rückgang der Gesuche
In ersten Jahr nach der Abschaffung der Gewissensprüfung am 1.
Der Bundesrat hatte im vergangenen Februar die Zivildienstverordnung angepasst. (Symbolbild) /


April 2009 wurden 8589 Zivildienst-Gesuche eingereicht und 98 Prozent davon bewilligt, wie das EVD in einem Bericht schrieb. Bis 2007 waren jährlich zwischen 1650 und 1800 Gesuche eingegangen.
In der Statistik der Gesuche zeigten sich 2009 «Spitzen» zum Beginn der Rekrutenschulen im Juli und November. In den ersten Monaten von 2010 lag die Zahl der Gesuche aus Rekrutenschulen dann aber wieder auf dem Niveau der Jahre vor der Abschaffung der Gewissensprüfung; die «Spitze» zum Beginn der Rekrutenschulen im März blieb aus.
Männer, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, müssen seit 1. April 2009 nicht mehr zur Gewissensprüfung antreten. Sie müssen nur den Tatbeweis erbringen, also bereit sein, anderthalb Mal länger Dienst zu leisten als in der Armee.