Erst nach einer längeren Regenperiode verringere sich das Risiko von Wald- und anderen Bränden, erklärten am Montag die jurassischen Behörden. Gewitter genügten dafür nicht.
Gleichzeitig können aber die Behörden Feuerwerk bewilligen, wenn sie in gesicherten Gebieten stattfinden und von der Feuerwehr überwacht werden.
Ähnlich der Kanton Wallis: Zwar ist weiterhin jegliches Feuer im Freien verboten.
Gleichzeitig können aber die Behörden Feuerwerk bewilligen, wenn sie in gesicherten Gebieten stattfinden und von der Feuerwehr überwacht werden. /


Für die 1.-August-Feiern können die Gemeinden aber «ausnahmsweise gesicherte Zonen bestimmen, die von der Feuerwehr überwacht werden müssen», teilte der Kanton am Montag mit. Dort und nur dort dürften Feuerwerkskörper gezündet werden.
Die Kantone Waadt und Genf erhalten gemäss MeteoSchweiz ihr Feuerverbot in Wäldern und Waldnähe aufrecht. Der Kanton Freiburg hingegen hat sein Verbot aufgehoben.