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Bessere Zahlungsmoral dank höheren ZinsenBern - Die Zahlungsmoral hat sich in den letzten Jahren in der Schweiz deutlich verschlechtert. Der Bundesrat will Gegensteuer geben. Der Verzugszins im kaufmännischen Geschäftsverkehr soll von 5 auf 10 Prozent angehoben werden. Dies soll einen Anreiz schaffen, Rechnungen pünktlich zu begleichen.ade / Quelle: sda / Mittwoch, 18. August 2010 / 12:37 h
Um den Verzugszins zu erhöhen, schlägt der Bundesrat eine Teilrevision des Obligationenrechts (OR) vor, die er am Mittwoch in die Vernehmlassung schickte. Der Verzugszins solle einen wirksamen Anreiz zur schnelleren Rechnungsbegleichung schaffen, begründet er den Schritt.
Nur für kaufmännischen Geschäftsverkehr Betroffen von der Erhöhung des Verzugszinses ist nur der kaufmännische Geschäftsverkehr. Der höhere Satz soll damit nur für Geschäftsabschlüsse gelten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den kommerziellen Tätigkeiten beider Geschäftspartner stehen. Kauft eine Firma beispielsweise Papier zum Weiterverkauf, soll der neue Satz gelten. Kaufen die Firma oder auch Herr oder Frau X das Papier hingegen für den Eigengebrauch, bleibt es beim bisherigen Zins.Betroffen von der Erhöhung des Verzugszinses ist nur der kaufmännische Geschäftsverkehr. /
Ein höherer Verzugszins für diese nicht-kaufmännischen Transaktionen würde laut Bundesrat bei den Konsumenten in vielen Fällen lediglich das Problem der Überschuldung verschärfen. Kein variabler Zinssatz Der Bundesrat verzichtet aus praktischen Gründen darauf, einen variablen Zinssatz einzuführen, der automatisch an die Entwicklungen am Zinsmarkt angepasst würde. Ein variabler Zinssatz erschwere die Berechnung des Verzugszinses derart, dass der geschuldete Betrag nur mit Unterstützung eines Computers ermittelt werden könnte. Die Vernehmlassung zu der OR-Teilrevision dauert bis am 30. November. Der Bundesrat erfüllt mit der Vorlage unter anderem eine Motion der FDP aus dem Jahr 2008.
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