Vier ungarische Zuhälter standen wegen Menschenhandels und zahlreichen weiteren Delikten am Mittwoch und Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht.
Sie sollen die - zum Teil minderjährigen - Frauen aus Ungarn und Rumänien in die Schweiz geholt, auf den Strich geschickt und regelmässig brutal misshandelt haben. Mitangeklagt ist eines der Opfer, weil es laut Anklage für die Zuhälter «Kontrollaufgaben auf dem Strassenstrich» übernommen hatte.
Der Hauptangeklagte kam am Donnerstagnachmittag zum Schlusswort. Die Staatsanwältin habe ihn als Teufel dargestellt und wolle ihn beerdigen, sagte er.
Die Staatsanwältin hatte für ihn am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie die Verwahrung gefordert. Anders sah es der Verteidiger, der Freisprüche von den Hauptvorwürfen forderte. Für einige gestandene Nebenpunkte seien zwölf Monate Gefängnis angemessen.
Das Urteil in dem Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht mit fünf Angeklagten wird voraussichtlich am 1. Dezember eröffnet. /

«Frauen kamen freiwillig nach Zürich»
Auch die drei weiteren Rechtsanwälte forderten Freisprüche oder milde Sanktionen. Für jenen angeklagten 40-jährigen Zuhälter, für den die Staatsanwältin eine Bestrafung von viereinhalb Jahren beantragt, verlangte sein Verteidiger einen Freispruch.
Er habe sich nicht des Menschenhandels schuldig gemacht, sondern sei bloss «Chauffeur» gewesen für Frauen, die freiwillig nach Zürich mitgekommen seien, um anschaffen zu gehen.
Auch der Verteidiger jenes 40-jährigen Angeklagten, der gemäss Anklage elf Jahre ins Gefängnis soll, plädierte auf Freispruch. Die Frauen seien alles andere als unwissend und hilflos und seien freiwillig in die Schweiz gekommen.
Angeklagter ist teilgeständig
Der 30-jährige Angeklagte, für den eine Freiheitsstrafe von neun Jahren beantragt ist, ist teilgeständig bezüglich Nebendelikten wie Widerhandlung gegen das Ausländergesetz und Sachbeschädigung. Menschenhandel, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung bestreitet er aber.
Sein Verteidiger verlangt eine 18-monatige bedingte Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken. Da er bereits seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, stünde eine Prozessentschädigung zur Diskussion.