Das neue Gesetz ist aber nicht nur einfacher und transparenter als das alte, es führt durch die tieferen Steuersätze und höheren Abzugsmöglichkeiten beim Kanton und bei den Gemeinden auch zu einem jährlichen Einnahmenausfall von 2,3 Mio. Franken.
Für natürliche Personen sinkt der Einkommenssteuersatz von 15,4 auf 15,2 Prozent. Zudem kann vom Eigenmietwert ein höherer Abzug geltend gemacht werden, der Vermögenssteuersatz sinkt und der Sozialabzug wird angehoben. Gewichtig ist die Steuersenkung aber vor allem beim Gewinnsteuersatz für juristische Personen, der von 10,4 auf 9,4 Prozent gesenkt wird.
Alle Vorlagen angenommen
Unumstritten waren auch die vier weiteren Vorlagen, die dem Urner Stimmvolk vorgelegt wurden.
Die Stimmbeteiligung im Kanton Uri betrug 25,0 Prozent. (Archivbild) /


So wurde eine Änderung der Finanzierung der Naturschutzmassnahmen im Reussdelta mit 77,4 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Der entsprechende Fonds wird neu über das allgemeine Kantonsbudget und nicht mehr mit den Konzessionseinnahmen aus dem Kiesabbau gespiesen.
Mit 86,0 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen wurde das Gesetz über die Langzeitpflege, mit dem Uri die neuen Bundesvorgaben in der Pflegefinanzierung umsetzt.
Ebenfalls der Vollzug von Gesetzesänderungen auf Bundesebene ist die Revision des Gesetzes über die Organisation der richterlichen Behörden und eine damit verbundene Anpassung der Kantonsverfassung. Der Ja-Stimmen-Anteil bei diesen beiden Vorlagen belief sich auf 66,5 respektive 66,9 Prozent.
Die Stimmbeteiligung betrug 25,0 Prozent.