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Die Zustimmung zur EU-Amtshilfe zeichnet sich abLuxemburg - Die EU-Finanzminister machen vorwärts mit der Auflösung des umstrittenen Steuerpakets. Am Dienstag zeichnete sich in Luxemburg eine Annahme der EU-Richtlinie für die Amtshilfe in Steuersachen ab.ade / Quelle: sda / Dienstag, 19. Oktober 2010 / 11:02 h
«Es ist möglich, dass wir dieser Richtlinie zustimmen können», sagte Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden am Morgen vor Beginn der Sitzung. Bei dem in der grenzüberschreitenden Amtshilfe zwischen Steuerbehörden vorgesehenen Informationsaustausch werde das Bankgeheimnis nicht berührt.
Zuvor hatte bereits Österreich Zustimmung signalisiert. Die beiden EU-Länder blockierten bisher weitgehendst das EU-interne Steuerpaket. Sie fürchten, dass sie letztlich ihr Bankgeheimnis einbüssen. Stimmen die 27 Finanzminister heute alle der Richtlinie zu, wird der Druck auf eben dieses Bankgeheimnis aber zunehmen.
Das bestätigte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta bei seiner Ankunft am Dienstagmorgen: «Sollten heute Entscheide hinsichtlich des Informationsaustausches nach OECD-Standard getroffen werden», habe das auf weitere Sicht «die Abschaffung des Bankgeheimnisses» zur Folge.
«Es ist möglich, dass wir dieser Richtlinie zustimmen können», sagte Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden. /
Verhandlungen mit der Schweiz Denn die belgische Ratspräsidentschaft wird versuchen, das Steuerpaket weiter aufzuschnüren. Finanzminister Didier Reynders zeigte sich zuversichtlich, dass «wir vorwärts kommen». Es würden gute Vorschläge auf dem Tisch liegen. Die weiteren Teile des Pakets sind eine Revision der Richtlinie zur Zinsbesteuerung, die Verabschiedung des Betrugsbekämpfungsabkommens mit Liechtenstein sowie ein Mandat für die EU-Kommission zur Neuverhandlung des Betrugsbekämpfungsabkommens mit der Schweiz.Auskünfte nach OECD-Standards Bei letzterem möchte die Kommission den Informationsaustausch auf Anfrage integrieren. Österreich und Luxemburg haben dabei das Problem, dass auf sie der automatische Informationsaustausch wartet. Diesen müssen sie laut der geltenden EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie nach einer Übergangsfrist einführen: Nämlich sobald die EU mit Liechtenstein, Schweiz, Andorra, San Marino und Monaco Abkommen über die Auskunftserteilung nach OECD-Standards geschlossen und zudem die USA mit ins Boot geholt hat.
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