Die Zeitung werbe mit Slogans wie «Medizin gegen den Prämienschock» für einen kostenpflichtigen Krankenkassen-Vergleichsdienst via SMS, teilte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) am Montag mit.
Gegen eine Gebühr von 90 Rappen pro SMS sollten die Konsumenten von dem Dienst die drei günstigsten Monatsprämien mitgeteilt bekommen. Für weitere 90 Rappen lässt sich dann eine schriftliche Offerte bestellen.
Kassen zahlen für weitergeleitete Offerten
Die angegeben Prämien seien aber nicht die günstigsten, moniert die SKS. Vergleiche mit dem eigenen Prämienrechner hätten das ergeben. Beim Angebot im «Blick am Abend» sei offensichtlich, dass nicht alle Krankenkassen mit dem Vergleichsdienst der Gratiszeitung zusammenarbeiten.
Da die Dienste für jede weitergeleitete Offerte eine Gebühr von der Krankenkasse verlangen, verzichte manche Kasse auf die Zusammenarbeit und erscheine darum nicht im Vergleich.
«Blick am Abend» täuscht die Leser mit irreführenden Vergleichsdiensten. /


Ein solcher Prämienrechner sei damit ein verzerrtes Abbild.
Die Stiftung für Konsumentenschutz hat darum bei der Werbeaufsichtskommission, der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK), eine Beschwerde wegen unlauterer Werbung eingereicht. Konsumentinnen und Konsumenten dürften nicht durch irreführende Vergleichsdienste getäuscht werden.
Ringier prüft Vorwürfe
Edi Estermann, Sprecher bei Ringier, der Herausgeberin der Gratiszeitung, räumte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA ein, dass der Rechner nicht alle Kassen enthielt. Die grössten und wichtigsten Krankenkassen seien aber beteiligt. Eine Beteiligung stehe den Kassen frei, das sei auch bei anderen Vergleichsdiensten der Fall.
Den Vorwurf der «unlauteren Werbung» kommentierte Estermann nicht. Ringier werde sich die Beschwerde nun einmal im Detail anschauen.