Die Zahlungen aus dem EU-Budget seien «weiterhin in wesentlichem Ausmass mit Fehlern behaftet». Die geschätzte Fehlerquote sei aber zum Teil deutlich niedriger als in den Vorjahren. Dennoch liege sie zwischen 2 und 5 Prozent. Bei Gesamtausgaben in Höhe von 118,4 Milliarden Euro wären das zwischen 2,3 und 5,9 Milliarden Euro.
Besonders schlecht stand der Bereich der Kohäsionspolitik da. Hier geht es um EU-Geld, das in den besonders armen EU-Ländern von den dortigen Stellen für Infrastrukturprojekte, beispielsweise Strassen und Umweltschutzvorhaben, ausgegeben wird.
Von den insgesamt 35,5 Milliarden Euro seien vermutlich mehr als fünf Prozent fehlerhaft ausgegeben worden. Im Vorjahr waren es sogar elf Prozent.
ECA Präsident Vítor Caldeira übergibt den jährlichen Report 2009 an EP Präsident Jerzy Buzek. /


Etwa drei Viertel der geschätzten Fehlerquote beruhten auf schwerwiegenden Verstössen der nationalen Behörden gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Fast ein Drittel der Fehler hätten die Mitgliedstaaten selbst aufdecken und berichtigen können, bevor sie das Geld bei der EU-Kommission abriefen, sagte der Präsident des Rechnungshofes, Vitor Manuel da Silva Caldeira.
EU-Verwaltung rechnet korrekt
Im grössten Ausgabenblock des EU-Haushalts, der Landwirtschaft mit 56,3 Milliarden Euro, schätzten die Rechnungsprüfer die Fehlerquote auf 2 bis 5 Prozent.
Der Rechnungshof bedauerte «ungenaue Daten in den Datenbanken, unvollständige Gegenkontrollen und die unvollständige Weiterverfolgung von Unstimmigkeiten» durch die Mitgliedstaaten.
Eine Fehlerquote von 2 bis 5 Prozent wird auch für den Bereich Aussenhilfe, Entwicklung und Erweiterung angenommen. Der einzige Bereich, in dem es «keine wesentlichen Fehler» gab, waren die 9,1 Milliarden Euro Ausgaben für die Verwaltung der EU.
Da Silva Caldeira sagte, die Fehler könnten vermindert werden, wenn es bessere Managementsystem und bessere Verfahren für die Wiedereinziehung von unrechtmässig gezahlten Geldern gebe. Ausserdem sei auch eine Vereinfachung von Rechtsvorschriften wünschenswert.