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IV-Renten werden im Ausland angepasstBern - IV-Renten, die ins Ausland gehen, sollen der Kaufkraft des Ziellandes angepasst werden. Der Nationalrat gab am Donnerstag einer parlamentarischen Initiative der SVP mit 83 zu 81 Stimmen Folge. Bei der 6. IV-Revision hatte er die Anpassung noch abgelehnt.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 2. Dezember 2010 / 22:29 h
Schweizer IV-Renten seien für Bezüger in gewissen Ländern äusserst attraktiv, wandte sich Dominique Baettig (SVP/JU) gegen den Ablehnungsantrag der Kommissionsmehrheit.
Elf Prozent der IV-Renten gingen ins Ausland, wo manch ein Rentner in Saus und Braus lebe. Dass sich Schweizerinnen und Schweizer etwa in Thailand ein Pascha-Leben gönnten, könne nicht Zweck der Invalidenversicherung sein, erklärte Baettig.
Christine Goll (SP/ZH) sagte für die Kommission, der Rat habe diesen Antrag der SVP bereits bei der 6. IV-Revision abgewiesen. Der Spareffekt sei mit 14,5 Millionen Franken klein. Angesichts der dauernd nötigen Anpassungen werde der administrative Aufwand immens. Am Schluss dürften die Kosten den Nutzen übersteigen.
Elf Prozent der IV-Renten gehen gemäss Dominique Baettig ins Ausland. /
Rückkehr von IV-Rentnern Die Schweiz habe mit den EU- und Efta-Ländern sowie anderen Staaten Sozialversicherungsabkommen. Diese müssten alle neu ausgehandelt werden. Zudem könnte es durchaus zu Anpassungen nach oben kommen, etwa für in Singapur ansässige Bezüger. Schweizerinnen und Schweizer, welche im Ausland von einer mageren Rente leben könnten, würden bei einer Kaufkraftanpassung heimkehren. In der Schweiz hätten sie dann Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder müssten gar zur Sozialhilfe. Unter dem Strich führe das zu Mehrkosten, warnte Goll. Die Motion geht an den Ständerat. Stimmt dieser zu, muss die Nationalratskommission eine Vorlage ausarbeiten. Lehnt die kleine Kammer die Motion hingegen ab, ist das Anliegen gescheitert.
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