Die Preise für Photovoltaikanlagen seien deutlich stärker gesunken als bei der Einführung der Einspeisevergütung 2009 angenommen, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Diese Preisvorteile müssten beim Festlegen der Vergütung berücksichtigt werden, damit die Anlagenbetreiber keine übermässigen Renditen erzielen.
Bereits auf den 1. Januar 2010 hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Vergütung für den Solarstrom um 18 Prozent gesenkt. Mit der neuen Absenkung verringern sich die ungedeckten Kosten für Solarstrom auf unter 50 Rappen pro Kilowattstunde. Ungedeckt sind jene Kosten, die über dem generellen Strom-Marktpreis liegen.
Die neuen Ansätze liegen je nach Anlagengrösse und -typ zwischen 29 und 59 Rappen pro Kilowattstunde.
Gleichzeitig mit der Vergütungssenkung steigt Anteil der Solarenergie am Fördertopf. /


Die Ansätze richten sich jeweils nach dem Bewilligungsjahr der Anlagen. Für Anlagen im Betrieb sinken die Einspeisevergütungen jährlich um 8 Prozent.
Mehr neue Anlagen möglich
Gleichzeitig mit der Vergütungssenkung steigt gemäss Energiegesetz der Anteil der Solarenergie am Fördertopf von 5 auf 10 Prozent. Damit können ab 2011 jährlich zusätzliche Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 50 bis 70 Megawatt zum Bau freigegeben werden statt von 30 Megawatt wie bisher. Damit kann die Warteliste der angemeldeten Projekte nach UVEK-Angaben bis 2013 abgebaut werden.
Die Absenkung wurde mit der Solarbranche abgesprochen und findet den UVEK-Angaben gemäss deren Zustimmung. 2009 trug der Solarstrom rund 0,08 Prozent zur inländischen Stromproduktion bei. 1600 Solaranlagen speisen Strom ins Netz, 56 Anlagen haben einen positiven Bescheid für eine Einspeisevergütung und sind in Bau oder Planung, 7033 Projekte stehen auf der Warteliste.