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Keine Gesetzesänderung für TiertransporteBern - Das Verbot von internationalen Tiertransporten durch die Schweiz bleibt unverändert. Rinder, Ziegen, Schafe und Schweine dürfen nicht per Lastwagen durch die Schweiz geführt werden. Für Pferde und Geflügel dagegen gilt das Verbot nicht.bra / Quelle: sda / Dienstag, 14. Dezember 2010 / 15:27 h
Der Ständerat trat am Dienstag zum zweiten Mal nicht auf eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat ein. Diese hatte ein Schlachttier-Transportverbot im Tierschutzgesetz verankern und das Verbot auf Pferde und Geflügel ausweiten wollen. Heute ist das Verbot in der Tierschutzverordnung geregelt.
Knappe Entscheide Die Vorlage ist nun vom Tisch, nach äusserst knappen Entscheiden. Der Ständerat folgte mit 21 zu 21 Stimmen und Stichentscheid von Präsident Hansheiri Inderkum (CVP/UR) der Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Diese hatte - ebenfalls mit Stichentscheid - Nichteintreten auf die Vorlage beantragt. Der Nationalrat hatte das Transitverbot auf Pferde und Geflügel ausweiten und es im Tierschutzgesetz statt in der Verordnung verankern wollen.Rinder, Ziegen, Schafe und Schweine dürfen nicht per Lastwagen durch die Schweiz geführt werden. (Symbolbild) /
Dies vor dem Hintergrund, dass die EU auf die Aufhebung des Verbots der Tier-Ferntransporte per Lastwagen durch die Schweiz drängen könnte. Vertreter der WBK-Minderheit griffen dieses Argument am Dienstag im Ständerat auf. Ein gesetzliches Transportverbot aus Gründen des Tierschutzes sei mit dem Landwirtschaftsabkommen mit der EU vereinbar, sagte Felix Gutzwiller (FDP/ZH). Anita Fetz (SP/BS) doppelte nach, die Verordnung sei nicht EU-kompatibel. Verständnis beim Bundesrat Auch der Bundesrat wollte nicht auf die Vorlage eintreten, trotz seines Verständnisses für das Anliegen. Eine zusätzliche Nennung des Verbots im Gesetz sei nicht nötig und würde «nur zusätzliche Diskussionen mit dem EU-Partner auslösen», sagte Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Der Bundesrat wolle das Verbot gegenüber der EU verteidigen, hielt Schneider-Ammann fest. Niemand wolle die Durchfuhr von Schlachttieren durch die Schweiz. Doch: «Was geregelt sein muss, ist geregelt.»
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