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Waadtländer Saucisson darf keine Schwarte enthaltenLausanne - Der Waadtländer Saucisson wird auch künftig kein «Sauschnörrli» enthalten. Das Bundesgericht hat eine Änderung des Pflichtenhefts für die geschützte geografische Angabe (IGP) abgelehnt.ht / Quelle: sda / Samstag, 1. Januar 2011 / 09:45 h
Das Pflichtenheft für den Saucisson vaudois sieht vor, dass die Wurst keine Schweineschwarte enthalten darf. Die Vereinigung «Charcuterie Vaudoise» hatte 2004 darum ersucht, dass künftig Schweineschnauze für den Saucisson verarbeitet werden dürfe.
Ihren Wunsch begründete die Vereinigung damit, dass gemäss den Rezepten von Produzenten in der Region Payerne 3 bis 4 Prozent gekochte Schweineschnauze in den Saucisson gehöre.
Schweineschnauze ist weiterhin nicht zugelassen. /
Hier ist kein «Sauschnörrli» drin. /
Das Bundesgericht hat die vom Bundesamt für Landwirtschaft verweigerte Anpassung des Pflichtenhefts nun bestätigt. Auch Schnauze hat Schwarte Laut Gericht würde die Qualität des Saucisson vaudois durch die Zulassung von Schweineschnauze möglicherweise gefährdet: Alle Betroffenen seien sich einig, dass Schwarte herausgehalten werden solle. Das «Schnörrli» enthalte aber auch Schwartenanteile. Würde Schnauze erlaubt, könne somit auch Schwarte von anderen Teilen des Schweins enthalten sein, ohne dass eine Unterscheidung möglich wäre. Im übrigen habe die Beschwerdeführerin selber eingeräumt, dass der Geschmack der Wurst unter Beigabe von Schnauze «leicht weniger stark ausgeprägt sei.»
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