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Mosley klagt wegen Sexvideo gegen Grossbritannien

Strassburg - Nach seiner Affäre um ein Sex-Video hat der frühere Motorsportboss Max Mosley vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Einschränkung des Presserechts in Grossbritannien gefordert.

ht / Quelle: sda / Dienstag, 11. Januar 2011 / 15:03 h

Der 70-Jährige Ex-Chef der internationalen Automobilsportverbandes FIA wirft der britischen Regierung vor, ihn nicht ausreichend vor der Veröffentlichung des Videos in der Boulevardpresse geschützt zu haben, wie seine Anwälte am Dienstag bei einer Anhörung im Strassburger Gericht ausführten. Damit habe Grossbritannien gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstossen, sagte einer der Anwälte. Ausserdem sei Mosleys Recht auf «wirksame Beschwerde» verletzt worden. Ein Vertreter der britischen Regierung wies die Vorwürfe zurück.

Nazi-Vergleich

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht ein Video der Internetseite des Boulevard-Blatts «News of the World», das Mosley im Frühjahr 2008 bei Sado-Maso-Spielen mit Prostituierten zeigte. Mosley empörte sich auch deshalb über den Bericht, weil dort fälschlicherweise behauptet wurde, in dem Video seien Nazi-Symbole zu sehen.



Max Mosley. /

Er forderte deshalb eine Anordnung der britischen Justiz an die Zeitung, ihn vor neuen Berichten über seine Sex-Spiele zu informieren. Damit wollte er die Möglichkeit erhalten, einstweilige Verfügungen gegen neue Veröffentlichungen zu beantragen.

Bilder nicht länger privat

Der Londoner Gerichtshof lehnte dies jedoch mit dem Hinweis ab, das Video sei im Internet über 400'000 Mal aufgerufen worden und die Druckausgabe der Zeitung in mehr als drei Millionen Exemplaren erschienen. Damit seien die fraglichen Bilder nicht länger «privat». In einem Zivilprozess gegen das Boulevardblatt wehrte sich Mosley jedoch erfolgreich gegen den Nazi-Vergleich. Dazu stellte der Londoner Gerichtshof im Juli 2008 fest, die Sex-Szene habe «keinerlei Nazi-Charakter» gehabt. Er wies zugleich die Zeitung an, Mosley umgerechnet rund 95'000 Franken an Schadensersatz zu zahlen.

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