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Gefährliche Stoffe in Mascara und EyelinerBasel - Augenkosmetika können ins Auge gehen: Das baselstädtische Kantonslabor fand in einigen Proben Chemikalien, die das Erbgut schädigen, verbotene Farbe und zuviel Konservierungsstoffe. Zudem genügten diverse Deklarationen nicht. 17 von 30 Proben wurden beanstandet.bert / Quelle: sda / Dienstag, 18. Januar 2011 / 15:39 h
Das Kantonslabor hat Mascara (15 Proben), Eyeliner (9) und Lidschatten (6) in Warenhäusern, Parfümerien, Boutiquen und Billigläden bezogen, wie einem im Internet publizierten Bericht zu entnehmen ist. Produkte- und Firmennamen gibt das Kantonslabor aus rechtlichen Gründen nicht bekannt. Gekauft worden waren die Kosmetika zwischen Juli und Oktober 2010.
Die Proben wurden «risikobasiert» erhoben, also speziell dort, wo man erfahrungsgemäss Verstösse vermutete. Laut einem Sprecher nahm das Labor vor allem Kosmetika unklarer Herkunft ins Visier. Auch bekannte Marken seien unter den Beanstandeten, wenn auch unterdurchschnittlich häufig, sowie nicht sehr billige Produkte.
Erwischte geloben Besserung Gesucht wurde insbesondere NDELA (N-Nitrosodiethanolamin), welches das Erbgut schädigen kann. Dieser Stoff kann sich auch von selber mittels Reaktion aus den instabilen Vorsubstanzen TEA und DEA bilden, weshalb auch diese in den Proben quantifiziert wurden.Lidschatten. /
DEA ist in Kosmetika in der Schweiz verboten. Sechs Proben - also 20 Prozent - lagen über dem NDELA-Grenzwert. Die Spannweite reichte dabei von knapp darüber bis hin zum gut 33-Fachen. Letzterer Extremfall betraf einen Mascara. Die grösseren der betroffenen Hersteller haben gemäss Labor inzwischen angekündigt, künftig kein TEA mehr verwenden zu wollen. Sechs der Proben enthielten überdies nicht deklarierte Konservierungsstoffe, teils über dem Grenzwert. Ein chinesischer Mascara enthielt auch noch einen nicht zugelassenen Farbstoff sowie Spuren eines verbotenen anderen Farbstoffs. Sieben Kleinprodukte waren ferner am Gefäss respektive im Laden ungenügend deklariert. Bei zwei Proben fehlten Haltbarkeitsangaben, und eines warb mit einer unzulässigen Heilanpreisung.
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