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Schweiz verschärft Sanktionen gegen IranBern - Im Einklang mit ihren wichtigsten Handelspartnern verschärft nun auch die Schweiz die Sanktionsmassnahmen gegen Iran. Die Verordnungsänderung tritt diesen Donnerstag in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Damit will er für Rechtssicherheit sorgen und Umgehungsgeschäfte verhindern.ht / Quelle: sda / Mittwoch, 19. Januar 2011 / 14:31 h
Der Iran steht im Verdacht, unter dem Deckmantel der zivilen Nutzung der Atomenergie Atomwaffen zu bauen. Mit den Sanktionen soll das Land unter Druck gesetzt werden.
Die Schweiz hat bisher nur die völkerrechtlich bindenden UNO-Sanktionen gegen Teheran mitgetragen. Als die USA, die EU-Mitgliedstaaten sowie eine Reihe weiterer Länder noch weitergehende Massnahmen ergriffen, sah sich die Schweiz veranlasst, gleichzuziehen.
Insbesondere die Ende Oktober in Kraft getretenen Massnahmen der EU hätten dazu führen können, dass die Schweiz als Umgehungsort für den Güter- und Dienstleistungshandel genutzt wird.
Für den iranischen Energiesektor wurden Finanzierungsverbote erlassen.
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Zudem führte die unterschiedliche Rechtslage zu Unsicherheiten bei international tätigen Schweizer Firmen, wie Bundesrat Johann Schneider-Ammann vor den Medien sagte. Mit der nun beschlossenen Anpassung wird die Lage geklärt. Liefer- und Beschaffungsverbot Die neu beschlossenen Massnahmen beinhalten weitergehende Liefer- und Beschaffungsverbote für sowohl militärisch als auch zivil verwendbare Güter sowie für weitere Güter, Technologien und Software, die der Atomwaffenherstellung dienen könnten. Das bereits bestehende Ausfuhrverbot für schweres Kriegsmaterial wird auf sämtliche Rüstungsgüter sowie Güter ausgeweitet, die zur internen Repression verwendet werden können. Im Weiteren werden Ausfuhrbeschränkungen für gewisse Güter erlassen, die in der iranischen Öl- und Gasindustrie Verwendung finden. Für diesen Bereich wurden auch Finanzierungsverbote beschlossen. Bei den Finanzdienstleistungen gibt es neue Verbote für die Gewährung von Versicherungen und Rückversicherungen, Sorgfaltspflichten für gewisse Bankbeziehungen mit Iran sowie Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers ab einer bestimmten Höhe. Ferner wird der Kreis der Personen, Unternehmen und Organisationen ausgedehnt, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen gesperrt werden.
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