Der Vorsitzende der Kommission, Richter Jaakov Turkel, stellte am Sonntag in Jerusalem erste Ergebnisse einer internen Untersuchung des Vorfalls vor. Bei der Stürmung des türkischen Hilfsschiffs «Mavi Marmara» waren vor acht Monaten neun türkische Aktivisten getötet worden.
«Die Stürmung in internationalen Gewässern war legal», sagte Turkel. Auch nach internationalem Gesetz sei es nicht erlaubt, eine Seeblockade zu durchbrechen. Der Kapitän der «Mavi Marmara» habe sich auch nach mehrfachen Aufforderungen geweigert, den Kurs zu wechseln.
Die Aktivisten an Bord hätten zudem mehrere Versuche der israelischen Marine verhindert, von Booten aus auf die «Mavi Marmara» zu gelangen.
Das türkische Schiff «Mavi Marmara», das von der israelischen Marine geentert wurde. /


Daraufhin sei eine erste Gruppe von 15 Soldaten mit Strickleitern von Hubschraubern aus auf das Deck heruntergelassen worden. Diese seien umgehend von jeweils mehreren Aktivisten hart angegriffen worden.
Gewalt nur Reaktion
Die Soldaten hätten zwar Gewalt gegen die Aktivisten eingesetzt, aber nur als Reaktion auf schwere Gewalt von Seiten der türkischen Passagiere, sagte Turkel. Von 133 gewaltsamen Einsätzen der Soldaten gegen die Aktivisten an Bord seien nur sechs nicht angemessen gewesen.
Unter den mehreren hundert Passagieren der «Mavi Marmara» seien etwa 40 gewaltbereite Aktivisten der türkisch-islamischen Hilfsorganisation IHH gewesen. Sie hätten unter anderem Äxte, Messer, Hämmer und Glasscherben gegen die Soldaten eingesetzt. Einige der Passagiere hätten vor dem blutigen Zwischenfall erklärt, sie wollten einen Märtyrertod sterben.
Der erste Teil des israelischen Untersuchungsberichts wurde auch von zwei internationalen Beobachtern unterzeichnet. Vom nordirischen Politiker und Friedensnobelpreisträger David Trimble sowie vom kanadischen Militärjuristen Kenneth Watkin.
UNO sah internationales Recht verletzt
Ein im September veröffentlichter Bericht des UNO-Menschenrechtsrats hatte Israel vorgeworfen, es habe mit der Stürmung des Schiffs gegen internationales Recht verstossen.