Das Verbot war 1955 unter dem Eindruck von schweren Unfällen, insbesondere auf der Rennstrecke in Le Mans (F), ins Strassenverkehrsgesetz aufgenommen worden. Für eine Kommissionsmehrheit ist dieses Verbot nicht mehr berechtigt. Sowohl die Rundkurse als auch die Fahrzeuge seien wesentlich sicherer geworden.
Ausserdem führe die Aufhebung des Verbots nicht unmittelbar zum Bau eines Rennkurses in der Schweiz. Dazu müssten zuerst private Investoren gefunden werden.
Forme1-Rennen sind sehr viel sicherer geworden. /


Zudem seien sämtliche Vorschriften von Bund und Kantonen in Bezug auf Sicherheit und Umweltverträglichkeit einzuhalten.
Hingegen könnte eine Rennstrecke für Testfahrten benutzt werden und würde damit wichtige Impulse für die Forschung bieten, gerade auch für Elektroautos.
Nach Ansicht der Minderheit sind Testfahrten schon heute erlaubt. Deshalb erachtet diese die Aufhebung des Verbots als unnötig. Zudem sei eine solche Anlage mit Lärm und Umweltverschmutzung verbunden.
Bevor das Verbot wirklich aufgehoben wird, muss auch die Schwesterkommission des Ständerats den Initiativen von Walter Wobmann (SVP/SO), Christian Wasserfallen (FDP/BE) und Dominique de Bumann (CVP/FR) zustimmen. Diese Zustimmung ist höchst unsicher. Im Jahr 2009 hatte der Ständerat eine vom Nationalrat ausgearbeitete Vorlage mit derselben Forderung versenkt.