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Schnellverfahren gegen Berlusconi beantragt

Mailand - Der italienische Regierungschef Silvio Berlusconi soll sich wegen Amtsmissbrauchs und Begünstigung von Prostitution minderjähriger Frauen vor Gericht verantworten. In der Sexaffäre um die 17-jährige Marokkanerin «Ruby» beantragten die Mailänder Staatsanwälte am Mittwoch ein Schnellverfahren gegen den Medienmogul.

ht / Quelle: sda / Mittwoch, 9. Februar 2011 / 18:33 h

Die zuständige Ermittlungsrichterin muss nun innerhalb von fünf Tagen entscheiden, ob das Material der Ankläger ausreicht, die Hauptverhandlung ohne die üblichen Voruntersuchungen anzusetzen. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 74-jährigen Berlusconi bis zu 15 Jahre Haft. Er selbst sieht sich als unschuldiges Opfer einer Justiz- und Medienkampagne.

Brisantes Material über bezahlte Frauen

Es gebe Beweise, dass diese Taten begangen worden seien, hielt Mailands Oberster Staatsanwalt Edmondo Bruti Liberati in einer Stellungnahme fest. Weil die Staatsanwälte Berlusconis Schuld nach den Ermittlungen für erwiesen ansehen, wählten sie den Weg des Schnellverfahrens. Die zuständige Ermittlungsrichterin Cristina Di Censo wird bei ihrer Entscheidung vor allem auch berücksichtigen müssen, dass die Abgeordnetenkammer die Mailänder Justiz in dieser Sache nicht für zuständig erklärt hatte: Die Staatsanwälte hatten erfolglos in Rom beantragt, die Räume des «Kassenwarts» von Berlusconi, Giuseppe Spinelli, auf brisantes Material über bezahlte Frauen hin durchsuchen zu dürfen.

«Mubaraks Nichte»

Berlusconi soll die damals 17-jährige Marokkanerin Ruby im Mai vergangenen Jahres persönlich vor dem Gefängnis bewahrt haben. Sie war wegen mutmasslichen Diebstahls festgenommen worden. Berlusconi hat eingeräumt, in der Nacht bei einem hochrangigen Beamten der Mailänder Polizei angerufen zu haben, um das Mädchen aus dem Polizeigewahrsam freizubekommen. Er soll dabei auch gesagt haben, sie sei die Nichte des ägyptischen Staatschefs Husni Mubarak. Berlusconis Anwälte wollen beweisen können, dass dies Rubys Aussage war, die er geglaubt habe. Für den massiv angeschlagenen Berlusconi kommen zu der «Ruby-Affäre» in den nächsten Wochen und Monaten auch alte Prozesse um Korruption und Steuervergehen, die wieder aufgenommen werden. Die Vorwürfe in der jüngsten Affäre haben dem Ansehen Berlusconis zwar geschadet, ihm aber dennoch nicht den umfragemässigen Todesstoss versetzt.

Richter hat fünf Tage Zeit

Der zuständige Richter hat nun etwa fünf Tage Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Bei Annahme könnte dem 74-Jährigen innerhalb weniger Monate der Prozess gemacht werden. Berlusconi, der im Parlament nur über eine hauchdünne Mehrheit verfügt, bestreitet die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft kann sofort Anklage erheben, wenn sie glaubt, ausreichend Beweismaterial zu besitzen. Das sonst übliche Vorverfahren entfällt dann. Die Ankläger werfen Berlusconi vor, bei Partys auf seinem Anwesen Frauen für Sex bezahlt zu haben, darunter auch die damals 17-jährige marokkanische Nachtklubtänzerin Karima al-Mahroug, genannt Ruby.



Berlusconi drohen bis zu 15 Jahre Haft. /

Dem Regierungschef wird ausserdem vorgeworfen, die Polizei unzulässig unter Druck gesetzt zu haben, die wegen Diebstahls festgenommene Tänzerin auf freien Fuss zu setzen. Berlusconi hat die Vorwürfe als politisch motiviert zurückgewiesen. Er habe nie für Sex bezahlt.

Korruptionsprozess wird wieder aufgenommen

Ein Mailänder Gericht beschloss am Mittwoch zudem, dass ein gegen Berlusconi laufender Korruptionsprozess, der mehrere Monate ausgesetzt worden war, am 11. März wieder aufgenommen wird. Das Verfahren war ausgesetzt worden, da die Richter das Verfassungsgericht in Rom gebeten hatten, über die Gültigkeit eines vom Parlament im März 2010 verabschiedeten Immunitätsgesetzes zu urteilen. Das Verfassungsgericht hatte das Immunitätsgesetz am 13. Januar teilweise als rechtswidrig bezeichnet, da es dem Gleichheitsprinzip widerspreche. Daher kann jetzt der Prozess gegen Berlusconi wieder fortgesetzt werden.

Vorwürfe zurückgewiesen

Die Mailänder Staatsanwaltschaft wirft dem Premier vor, dem britischen Anwalt David Mills im Jahr 1997 600'000 Dollar für Falschaussagen in Prozessen gegen sein Medienunternehmen Mediaset bezahlt zu haben. Beide Männer wiesen die Vorwürfe zurück. Das Kassationsgericht, die letzte Instanz im italienischen Strafsystem, hatte vor einem Jahr die Vorwürfe gegen Mills, der wegen Korruption zweitinstanzlich zu viereinhalb Jahren verurteilt worden war, für verjährt erklärt.

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