Die Delegierten sprachen sich dafür aus, den Familiennachzug für Einwanderer aus Nicht-EU-Ländern zu erschweren. Dieser soll nur noch möglich sein, wenn die finanziellen Voraussetzungen dafür nachgewiesen sind. Damit sollen Eingewanderte mit Niederlassungsbewilligungen solchen gleich gestellt werden, die lediglich über eine Jahresbewilligung verfügen.
Das Papier zur Ausländerpolitik ist einerseits ein Bekenntnis zur Personenfreizügigkeit mit den EU-Staaten. Andererseits postuliert es das Ziel, die Einwanderung aus Nicht-EU-Ländern weiter einzuschränken.
Anpassungen bremsen Auseinandersetzung
Vor allem aus der Westschweiz war im Vorfeld der DV Kritik an dem Papier laut geworden. Die Parteispitze trug dieser teilweise Rechnung, indem sie das Papier anpasste.
So wurden die Kapitel zur Einwanderung aus Drittstaaten und zum Asylgesetz getrennt. Zudem wurde die Forderung aufgenommen, es müssten mehr Schweizerinnen und Schweizer so ausgebildet werden, dass der Fachkräftemangel künftig verstärkt mit Inländern gedeckt werden könne.
Bundesrat Schneider-Ammann: Eine automatische Übernahme von EU-Recht werde es in der Schweiz nicht geben. /


Damit verhinderte die Parteileitung weitgehend inhaltliche Auseinandersetzungen. Westschweizer Sektionen zogen gleich mehrere Änderungsanträge zurück.
Die Differenzen bezogen sich danach weitgehend auf den Ton, in dem das Papier verfasst wurde. Vertreterinnen und Vertreter der Sektionen Genf und Neuenburg beklagten, Ausländer würden ausschliesslich auf ihren Wert für die Wirtschaft reduziert.
Schneider-Ammann: Kontingente nicht ausgeschöpft
Bundesrat Schneider-Ammann betonte vor den Delegierten in einer Rede, derzeit bräuchten die Schweizer Firmen aber zusätzlich auch Spezialisten aus Ländern ausserhalb der EU. Diese Drittstaaten-Einwanderung könne durch Kontingente gesteuert werden.
In den letzten Jahren seien aber diese Kontingente nie ausgenützt worden. 2010 war das Kontingent für solche Spezialisten von 1500 auf 2500 Personen erhöht worden.
Hinsichtlich der EU betonte Schneider-Ammann, eine automatische Übernahme von EU-Recht werde es in der Schweiz nicht geben. «Das wäre ein Souveränitätsverlust, der gegenüber der EU nicht zu akzeptieren ist», sagte er.