Die Schaffhauserinnen und Schaffhauser befürworteten die Gesetzesrevision mit 15'630 Ja- zu 10'956 Nein-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 64,6 Prozent.
Ein Grossteil der Anpassungen betrifft bundesgesetzliche Vorgaben, die die Finanzierung der Pflegekosten neu regeln. Schwer pflegebedürftige Altenheimbewohner werden entlastet.
Umstritten war vor allem der Patientenbeitrag an die Spitex. Die Regierung hatte eine Kostenbeteiligung von maximal 10 Prozent vorgeschlagen, der Kantonsrat hatte diese auf maximal 20 Prozent erhöht. Das sind derzeit 15.95 Franken, was der vom Bund festgesetzten Obergrenze entspricht.
Zustimmung für das neue Pflegegesetz im Kanton Schaffhausen. /


Private Spitexanbieter sind denjenigen mit Leistungsauftrag gleichgestellt.
4 Millionen Franken Mehraufwendungen
Tiefer in die Tasche greifen müssen auch Kanton und Gemeinden. Sie rechnen mit Mehraufwendungen von rund 4 Millionen Franken pro Jahr, die hälftig geteilt werden. Besonders starke Auswirkungen hat das neue Gesetz auf diejenigen Gemeinden, die sich bislang nur in bescheidenem Mass an den Heim- und Spitexkosten beteiligt haben.
Da eine Anpassung an das Bundesgesetz bereits zum 1. Januar 2011 notwendig gewesen wäre, hat der Schaffhauser Regierungsrat die zwingenden Vorgaben schon auf dem Verordnungsweg umgesetzt. Das neue Gesetz soll voraussichtlich am 1.1.2012 in Kraft treten.