Dieses entschied im vergangenen Juni, das bisherige Pensionsalter von 63 Jahren für Angestellte der Stadt Bern aufzuheben und durch die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zu ersetzen. Dort steht, dass Frauen mit 64, Männer mit 65 Jahren pensioniert werden.
Für diese unterschiedliche Altersgrenze gebe es aus biologischer Sicht keine triftigen und ernsthaften Gründe, schrieb der Berner Regierungsstatthalter Christoph Lerch in einer Mitteilung vom Freitag. Daher verletze die neue Bestimmung das Gebot der Rechtsgleichheit und das Diskriminierungsverbot.
Das heisse nicht, dass das Bundesgesetz verfassungswidrig sei, sagte Lerch dazu auf Anfrage. Er als Regierungsstatthalter könne die Rechtslage frei beurteilen, während auf nationaler Ebene kein Verfassungsgericht die Bundesgesetze überprüfe.
Die Beschwerden der Gewerkschaften wurden gutgeheissen. /


Lerch hiess mit seinem Entscheid Beschwerden der Gewerkschaft VPOD, des Personalverbands der Stadt Bern und von städtischen Angestellten gut. Das Statthalteramt - eine kantonale Stelle - ist bei solchen Beschwerden die erste übergeordnete Rechtsinstanz.
Neue Vorlage in Arbeit
Der Entscheid des Berner Stadtparlaments löste letztes Jahr bei den städtischen Angestellten auch deshalb Empörung aus, weil sie zuvor nicht angehört worden waren. Auch in diesem Punkt gab ihnen Lerch Recht.
Kurz nach seinem umstrittenen Entscheid beschloss das Berner Stadtparlament, die umstrittene Bestimmung zu sistieren, bis eine Vorlage für die Flexibilisierung des Rücktritts- und Rentenalters ausgearbeitet ist. Diese werde sozialpartnerschaftlich erarbeitet, hiess es.