Heute können Arbeitnehmer, die einer zweiten Säule angeschlossen sind, pro Jahr bis 6682 Franken in eine Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Selbstständigerwerbende ohne zweite Säule können jährlich 33'408 Franken abziehen. Die Steuern fallen erst an, wenn das angesparte Kapital nach der Pensionierung als Rente oder Kapital bezogen wird.
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist es nicht angezeigt, diese Beträge substanziell zu erhöhen und entsprechende Steuerausfälle in Kauf zu nehmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Unterstützung von Mehrheit des Nationalrats
Gefordert hatte dies die FDP.
Heute können Arbeitnehmer den einbezahlten Betrag der Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abziehen. /


Sie wurde dabei von einer Mehrheit des Nationalrats unterstützt, der dem Vorstoss letzten September zustimmte. Die FDP begründete das Anliegen damit, dass die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge gestärkt werden soll.
Gegen die Motion hatte sich auch der Bundesrat ausgesprochen. Die vorgeschlagene Massnahme käme nur vermögenden Personen zu gute. Heute seien nur gerade 10 Prozent aller Steuerpflichtigen in der Lage, den vollen Abzug geltend zu machen.