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Grünes Licht für Überflüge und MilitärkonvoiBern - Der Bundesrat erlaubt ausländischen Streitkräften für Einsätze in Libyen Überflüge über die Schweiz. Die Landesregierung habe das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Mittwoch dazu ermächtigt, solche Überflüge zu genehmigen, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi vor den Mediensda/ht / Quelle: news.ch / Mittwoch, 23. März 2011 / 17:20 h
Der Bundesrat hat explizit festgehalten, dass auch bewaffnete Kampfflugzeuge die Schweiz überfliegen dürfen, wie BAZL-Sprecher Anton Kohler auf Anfrage sagte. Die Genehmigung für Überflüge erteilt das BAZL in Absprache mit dem Aussen- und dem Verteidigungsdepartement.
Nach Angaben des BAZL lagen bis am Mittwoch keine Gesuche für die Benutzung des Schweizer Luftraums vor. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass die Überflüge im Rahmen der UNO-Resolution zu Libyen erfolgen.
Durchfahrt genehmigt Der Bundesrat hatte auf Basis der Resolution bereits die Durchfahrt eines Konvois von 20 britischen Militärfahrzeugen genehmigt. Der Konvoi durchquerte die Schweiz am Montag.Bisher ist von Grossbritannien offenbar noch kein Gesuch eingegangen. /
Er umfasste 20 Militärfahrzeuge samt Personal und Unterhaltsmaterial für Flugzeuge. Weitere Gesuche für Durchfahrten wurden laut Simonazzi bis anhin nicht gestellt. Mit der letzte Woche verabschiedeten Resolution 1973 hatte der UNO-Sicherheitsrat von Libyen einen sofortigen Waffenstillstand gefordert und die internationale Staatengemeinschaft ermächtigt, zum Schutz der Zivilbevölkerung sowie zur Durchsetzung eines Flugverbotes in Libyen «alle notwendigen Massnahmen» zu ergreifen. Praxis angepasst Was die Überflüge betrifft, hat die Schweiz in den vergangenen Jahrzehnten ihre Praxis angepasst. Laut Haager Abkommen von 1907 dürfen Neutrale im Kriegsfalle den Kriegführenden keine Transitrechte für Truppen oder Material durch (oder über) ihr Territorium erlauben. In diesem Sinne verbot die Schweiz im Prinzip die Durchfuhr von Truppen und Kriegsmaterial durch ihr Territorium. Im Zweiten Weltkrieg erlaubte sie offiziell nur Gütertransite der Achsenmächte durch ihr Land. Während des Kalten Krieges hielt die Schweiz am Transitverbot fest. Auch im Golfkrieg 1990/91 weigerte sie sich, den Alliierten ihren Luftraum für militärische Überflüge zur Verfügung zu stellen - nur humanitäre Flüge waren erlaubt. Da die Allierten das Verbot damals aber nicht beachteten, sah sich der Bundesrat genötigt, die Bewilligung nachträglich auszusprechen.
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