Der Bundesrat hat das
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, notwendige Anpassungen an der Liste der Dual-Use-Güter in der Güterkontrollverordnung vorzunehmen. Ziel ist es, die Exportkontrollen erneut an wichtige Partnerländer der Schweizer Wirtschaft und Wissenschaft anzupassen.
Die angespannte geopolitische Situation hat Auswirkungen auf die multilateralen Exportkontrollen, insbesondere im Hinblick auf Neulistungen von Dual-Use-Gütern im Bereich aufstrebender Technologien, die sowohl für zivile als auch militärische Anwendungen eingesetzt werden können. Um den technologischen Fortschritt zu berücksichtigen, haben zahlreiche Teilnehmerstaaten dieser Exportkontrollmassnahmen, einschliesslich der Schweiz, beschlossen, ihre nationalen Ausfuhrkontrollen zu koordinieren.
In der Schweiz unterliegen Dual-Use-Güter dem Güterkontrollgesetz und erfordern für ihre Ausfuhr eine Genehmigung. /


Dies dient dem Ziel, international harmonisierte Grundsätze für die Kontrolle von Güterexporten zu wahren.
In der Schweiz unterliegen Dual-Use-Güter dem Güterkontrollgesetz und erfordern für ihre Ausfuhr eine Genehmigung. Der Bundesrat definiert, welche Dual-Use-Güter, die nicht Teil völkerrechtlich bindender internationaler Kontrollmassnahmen sind, diesem Gesetz unterliegen.
Daher hat der Bundesrat das WBF am 13. Dezember 2024 beauftragt, bis Ende 2025 einen Vorschlag zur Integration der betroffenen Dual-Use-Güter in die bestehende Güterliste der Güterkontrollverordnung vorzulegen. Dies wird sicherstellen, dass die Exportkontrollen weiterhin international abgestimmt sind und auch neue sowie zukünftige technologische Entwicklungen in die nationale Exportkontrolle einbezogen werden können.