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Zürcher Justiz muss Whistleblower-Fall vertieft prüfenLausanne - Die Zürcher Justiz muss vertieft abklären, ob Verantwortliche der Bank Julius Bär ihren früheren Mitarbeiter Rudolf Elmer mit einer offenen Observierung durch Detektive unter Druck setzen wollten. Das Bundesgericht hat dem Whistleblower Elmer Recht gegeben.dyn / Quelle: sda / Donnerstag, 24. März 2011 / 16:15 h
![]() Rudolf Elmer ist seit Jahren im Clinch mit seinem ehemaligen Arbeitgeber, der Bank Julius Bär. In die Schlagzeilen geriet Elmer, weil er der Enthüllungsplattform Wikileaks Daten von mutmasslichen Steuersündern übergeben hatte. Elmer wurde Anfang Jahr wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt und erneut verhaftet.
Untersuchung eingestellt Bereits Jahre zuvor hatte Elmer mehrfach Strafanzeigen wegen Nötigung, Drohung und Körperverletzung gegen Verantwortliche der Bank Julius Bär und weitere Personen eingereicht. Leitende der Bank sollen ab 2004 Detektive auf ihn angesetzt haben, um ihn und seine Familie unter Druck zu setzen. Dies habe bei seiner Tochter zu Angstzuständen und bei ihm selbst zu einer posttraumatischen Belastungsstörung geführt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung 2009 ein, was vom Obergericht im vergangenen Oktober bestätigt wurde. Die Zürcher Richter waren zum Schluss gekommen, dass die angeheuerten Detektive nicht absichtlich offen operiert hätten, um entdeckt zu werden.![]() ![]() Rudolf Elmer soll Wikileaks Daten der Bank Julius Bär ausgehändigt haben. /
![]() ![]() Damit könne auch keine vorsätzliche Nötigung, Drohung oder Körperverletzung gegenüber Elmer vorliegen. Mit quietschenden Reifen durchs Quartier Das Bundesgericht hat die Beschwerde Elmers nun gutgeheissen und die Sache zu weiteren Abklärung an die Zürcher Justiz zurückgeschickt. Diese muss nun zusätzlich Nachbarn und weitere Personen einvernehmen, was bisher unterblieben ist. Angehört wurden bislang nur die von Elmer angeschuldigten Personen. Laut Gericht ist es möglich, dass die Aussagen der Nachbarn oder von Mitarbeitern eines früheren Arbeitgeber Elmers Rückschlüsse darauf zulassen könnten, ob das Observieren bemerkt werden sollte. Abzuklären sei zudem, wie oft und wann die Privatdetektive Elmers Wohnquartier mit quietschenden Reifen befahren hätten. Gegen die vom Obergericht angenommene verdeckte Observation würden auch Elmers Angaben sprechen, dass ein Detektiv seiner Tochter einen Apfel offeriert habe, um sie zu ängstigen. Weitere Hinweise könnte gemäss Urteil zudem das Verhalten der Detektive geben, als sie Elmers Frau auf der Autobahn «nachgefahren» seien.![]()
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