Das Bundesgericht hatte Elmer im März diesen Jahres noch Recht gegeben und den Fall zurück nach Zürich geschickt. Die Staatsanwaltschaft musste die Angelegenheit deshalb wieder neu aufrollen. Nun sieht Elmer aber selber von einer Strafverfolgung ab und zieht die Anzeige zurück.
Ob die Bank ihm dafür Geld gegeben hat, wollte Elmer beim Prozess vor dem Zürcher Obergericht nicht publik machen. Der Wirtschaftsprüfer bezeichnete es wiederholt als «Psychoterror», was die Detektive mit ihm gemacht hätten. Die «schwarzen Männer» seien ihm und seiner Familie sogar in die Ferien gefolgt. «Beinahe ist es ihnen gelungen, mich fertigzumachen.»
Dass er nun selber auf eine Strafverfolgung verzichtet, ist nicht die einzige Widersprüchlichkeit, die am Donnerstag offensichtlich wurde. Elmer verstrickte sich im Bezug auf Droh-Faxe und Droh-Mails an die Bank in Widersprüche.
Rudolf Elmer in Begleitung seiner Anwaeltin Ganden Tethong. /


So kann er sich beispielsweise nicht erklären, weshalb der Entwurf eines Droh-Faxes auf seinem Laptop gefunden wurde.
Elmer wurde im Januar vom Zürcher Bezirksgericht wegen mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses, Drohung und mehrfacher versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Sowohl Elmer als auch die Staatsanwaltschaft zogen das Urteil ans Obergericht weiter.
100 Millionen Franken Steuergelder
Elmer selber sieht sich als Whistleblower, weil er kantonalen und eidgenössischen Steuerbehörden mehrmals Bankkundendaten zuspielte - in der Hoffnung, dass die Kontoinhaber als Steuerbetrüger bestraft würden. Die Daten wurden jedoch nicht verwertet. Gemäss Elmer sind der Schweiz so rund 100 Millionen Franken Steuergelder entgangen.
Obwohl er zugibt, die Daten publik gemacht zu haben, streitet er ab, sich der Bankgeheimnisverletzung schuldig gemacht zu haben. Die Daten würden vom Steuerparadies Cayman Islands stammen und damit nicht Schweizer Recht unterstehen.