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Bundesverwaltung akzeptiert Kosovo-Urteil nichtBern - Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) will keine neuen IV-Renten an Bezüger im Kosovo bezahlen. Es zieht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nach Lausanne weiter. BSV-Sprecher Rolf Camenzind bestätigte auf Anfrage eine Meldung von Schweizer Radio DRS vom Donnerstag.fkl / Quelle: sda / Donnerstag, 31. März 2011 / 20:39 h
Der Bundesrat hatte das Sozialversicherungs-Abkommen mit dem Kosovo vor einem Jahr auslaufen lassen. Grund war, dass Ermittlungen gegen mögliche IV-Betrüger im Balkan-Staat eingestellt werden mussten, weil Ermittler bedroht worden waren. Nach Beendigung des Abkommens verweigerte die IV einem Versicherten, der im Kosovo lebte, den Zuspruch einer Rente.
Dessen Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch gutgeheissen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Bern. /
Die Richter begründeten ihren Entscheid damit, dass alle Kosovaren serbisch-kosovarische Doppelbürger seien und mit Serbien weiterhin ein Sozialversicherungs-Abkommen bestehe. Kosovaren im Ausland dürfe deshalb der Anspruch auf die Leistung einer neuen IV-Rente nicht wegen des fehlenden Wohnsitzes in der Schweiz verweigert werden. Dies will das BSV nun vom Bundesgericht überprüfen lassen. In den Kosovo fliessen derzeit einige hundert Schweizer Renten. Diese sind von dem juristischen Streit nicht betroffen.
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