Sollten entsprechende Unterlagen vorgelegt werden, so würden diese geprüft, sagte der Leiter der Wahlkommission, Ali Em, laut Medienberichten vom Mittwoch. Noch sei Zeit, Kandidaturen für die Wahlen am 12. Juni zu ermöglichen.
Die Entscheidung der Wahlbehörde, mehrere kurdische Kandidaten wegen diverser Vorstrafen von der Wahl auszuschliessen, hatte Kritik aller Parteien sowie Ausschreitungen von Kurden im Südosten des Landes und in Istanbul ausgelöst.
Der Kurdenpolitiker Sirri Sakik warf der Wahlbehörde YSK vor, die Kurden absichtlich hereingelegt zu haben.
Die kurdische Menschenrechtspreisträgerin Leyla Zana darf kandidieren. /


Er selbst habe mehrmals mit YSK-Chef Em gesprochen, der ihm versichert habe, einer Kandidatur der kurdischen Kandidaten stehe nichts im Wege, sagte Sakik der Zeitung «Taraf». Wenig später sei dann aber entschieden worden, die Kurden auszuschliessen.
Menschenrechtlerin kann antreten
Von der Entscheidung ist unter anderem die populäre Politikerin Leyla Zana betroffen, die Trägerin des Menschenrechtspreises des EU-Parlaments. Kurdenvertreter hatten der Regierungspartei AKP vorgeworfen, sie stecke hinter dem Versuch, die Wahl kurdischer Abgeordneter zu verhindern.
Die AKP wies dies zurück. Die Wahlkommission wird von Richtern des türkischen Berufungsgerichts und des obersten Verwaltungsgerichts gebildet, die der islamisch geprägten AKP kritisch gegenüberstehen.