In der neuen Schutzwohnung finden laut FIZ fünf Frauen für eine Zeit von etwa sechs Monaten Unterschlupf. Bedingung für den Einzug in die Schutzwohnung ist der Ausstieg aus der Zwangsprostitution.
Die Sicherheit der Frauen sei das oberste Gebot, so die FIZ. Deshalb dürfen sie die Adresse niemandem bekannt geben und auch keine Besuche empfangen. Die Bewohnerinnen werden teilweise betreut.
Geheimhaltung ist das oberste Gebot der Schutzwohnung (Symbolbild). /


Die Frauen seien in der Regel Zeuginnen in einem Strafverfahren und würden in der Zeit, in der sie in der Schutzwohnung leben, von der Polizei vernommen. Jede von ihnen habe eine Ansprechperson bei der Polizei und sei angewiesen, bei direkter Bedrohung sofort die Notrufnummer zu wählen.
Anderthalbjährige Pilotphase
Die Wohnung ist aufgrund eines Schutzwohnungskonzepts eröffnet worden, das von der Politikwissenschaftlerin Nina Pessina erarbeitet wurde. Pessina hat dafür bestehende Angebote in Deutschland, Österreich, Spanien und Rumänien verglichen.
Die Schutzwohnung ist in einer Pilotphase. Nach 18 Monaten sollen die Erfahrungen ausgewertet und der Betrieb allenfalls verbessert werden.