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Vorlage zum Umgang mit dem Grossbanken-Risiko nimmt erste HürdeBern - Die Vorschläge des Bundesrats zum Umgang mit den Risiken von systemrelevanten Banken haben eine erste Hürde genommen: Die Wirtschaftskommission des Ständerats empfiehlt ihrem Rat mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der «Too-big-to-fail»-Vorlage zuzustimmen.fest / Quelle: sda / Montag, 16. Mai 2011 / 21:30 h
Die Kommission will dabei den Vorschlägen des Bundesrat in den Grundzügen folgen, wie die Parlamentsdienste am Montagabend mitteilten. In verschiedenen Punkten schlägt die Kommission jedoch Änderungen vor.
So will sie unter anderem die Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA verpflichten, die Anforderungen an die Eigenkapitaldecke einer systemrelevanten Grossbank zu senken, wenn diese ihre Risiken senkt.
Der Bundesrat hatte hier eine Kann-Formulierung vorgeschlagen. Die Kommission will stattdessen den Forderungen der Banken Rechnung tragen und eine Muss-Formulierung ins Gesetz aufnehmen.
Systemrelevante Banken werden staatlich gestützt. /
Dieser Antrag an den Rat beschloss die WAK einstimmig. Weiter will die Kommission die FINMA verpflichten, die Öffentlichkeit über die Beschlüsse und Massnahmen zu informieren, welche die Finanzmarktaufsicht gegenüber Banken trifft, die im Konkursfall die ganze Volkswirtschaft in Mitleidenschaft ziehen würden. Internationales Umfeld stärker berücksichtigen Mehr Verbindlichkeit will die WAK vom Bundesrat bei der Berichterstattung über die Entwicklung der Regulierungen auf den anderen Finanzplätzen verlangen. Zwar hatte der Bundesrat vor knapp einem Monat angekündigt, dass er den Bedenken gegen ein Vorpreschen der Schweiz Rechnung tragen und jährlich über die internationale Entwicklung berichten will. Die Kommission will nun aber ins Gesetz schreiben, dass der Bundesrat den Räten spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und danach jeweils innert 2 Jahren einen Bericht über die internationalen Regulierungen vorlegt. Darin soll der Bundesrat aber gleich auch einen allfälligen Anpassungsbedarf auf Gesetzes- und Verordnungsstufe aufzeigen. Weitere Anpassungen verlangt die Kommission im Artikel über die besonderen Anforderungen an TBTF-Banken. Die WAK will damit nach eigenen Angaben deutlicher machen, welche organisatorischen Massnahmen solche Banken - heute sind es hierzulande die UBS und die CS - ergreifen müssen. Eine Reihe weiterer Änderungsvorschläge lehnte die WAK ab. Sie gelangen jedoch als Minderheitsanträge in die Debatte des Ständerats von kommender Sommersession.
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