Es sei nicht einzusehen, weshalb die Beiträge an die obligatorische Krankenversicherung nicht vollständig abziehbar sein sollten, während es die Beiträge an die AHV, die IV und andere Sozialversicherungen seien, begründet Hochreutener sein Anliegen. Zudem würde durch die Abzugsmöglichkeit insbesondere der Mittelstand entlastet.
In der einen Motion fordert er den vollen Abzug der Prämien bei der Berechnung der direkten Bundessteuer, in der anderen Motion fordert er den Abzug bei der kantonalen Einkommenssteuer.
Nach Ansicht des Bundesrats soll es beim heute möglichen Teilabzug bleiben. Krankenkassenprämien seien nämlich anders als Beiträge an AHV, IV und andere Sozialversicherungen keine Gewinnungskosten. Deshalb habe der Gesetzgeber nur eine betragsmässig limitierte Abzugsordnung zugelassen, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Vorstösse.
Der Bundesrat ist der Meinung, man soll weiterhin einen Teil der Prämien abziehen können. /

Bundesrat warnt vor Steuerausfällen
Der Bundesrat lehnt das Anliegen insbesondere deshalb ab, weil die volle Abzugsmöglichkeit dem Bund bei der direkten Bundessteuer hohe Ertragsausfälle bescheren würde.
Dieses Argument hat der Bundesrat bereits bei der Beantwortung früherer Vorstösse ähnlichen Inhalts von Ruth Humbel (CVP/AG) und Ricardo Lumengo (Parteilos/BE) ins Feld geführt. Nun hat er berechnet, wie hoch die Steuerausfälle wären.
Dürften anstelle des derzeitigen Abzugs für Versicherungsprämien und Zinsen ein Abzug in der Höhe des kantonal günstigsten Versicherungsprämienangebots (bei einer Franchise von 300 Franken) geltend gemacht werden, würde das der Bundeskasse Mindereinnahmen von 465 Millionen Franken bescheren.
Bei der günstigsten Versicherungslösung mit einer Franchise von 1500 Franken wäre mit Mindereinnahmen von 275 Millionen zu rechen. Bei einer maximalen Franchise von 2500 Franken würden immer noch Mindereinnahmen von 130 Millionen Franken resultieren. Wegen der Schuldenbremse müssten diese Einnahmenausfälle kompensiert werden.