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Erschossener Polizist trug keine SchutzwesteBern - Ein Berner Polizist ist am Dienstag bei der Zwangsräumung einer Wohnung im Emmental erschossen worden. Ein zweiter Polizist wurde verletzt, konnte das Spital aber inzwischen verlassen. Der Schütze wurde verhaftet.fest / Quelle: sda / Dienstag, 24. Mai 2011 / 17:02 h
Gemäss ersten Ermittlungen schoss der 35-jährige Mieter aus dem Innern durch die Tür auf die Polizisten, wie die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau und die Kantonspolizei Bern mitteilten.
Der ältere der beiden Kantonspolizisten - ein 39-Jähriger - wurde in der Bauchgegend getroffen. Trotz Reanimationsversuchen starb er noch vor Ort. Der zweite Polizist, ein 29-Jähriger, wurde am Oberarm verletzt, konnte aber über Funk Verstärkung aufbieten. Zufällig war eine weitere Patrouille in der Gegend. Sie konnte den Schützen verhaften, der sich inzwischen im Freien aufhielt. Der Mann wird nun von der Staatsanwaltschaft vernommen. Diese hat eine Untersuchung wegen vorsätzlicher Tötung, eventuell Mordes, eröffnet. Keine Schutzweste getragen Der getötete Polizist trug beim Einsatz keine kugelsichere Schutzweste. Das Anwesen in Schafhausen i.E. (Hasle bei Burgdorf). /
Ob eine solche den Polizisten überhaupt geschützt hätte, sei noch abzuklären, sagte Michael Fichter, Chef der Medienstelle der Kantonspolizei Bern, vor den Medien. Jeder Polizist sei mit einer Schutzweste ausgerüstet, fügte Stefan Blättler, Kommandant der Kantonspolizei, an. Ob sie die Weste im Einsatz dann auch tragen, ist aber den Polizisten selbst überlassen. Der 29-jährige Polizist, der beim tragischen Vorfall verletzt wurde, trug eine solche Weste. Zur Klärung dieses Falles ist eine Sonderkommission eingesetzt worden. Rund 30 Personen befassen sich mit den Ereignissen. Die Polizei hat eine Pistole sichergestellt. Details dazu wurden aber noch nicht bekannt. Offene Fragen Die beiden Polizisten hatten den Auftrag, am Dienstagmorgen in Schafhausen im Emmental eine Wohnung zwangszuräumen. Ebenfalls im Einsatz stand ein Betreibungsbeamter, der nicht verletzt wurde. Warum die Wohnung geräumt werden sollte, wurde an der Medienkoferenz der Kantonspolizei nicht im Detail erläutert. Der Besitzer habe gewollt, dass der Mieter das Haus verlasse, sagte Blättler lediglich und verwies auf das Betreibungsverfahren.
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