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Einheitliche Asylverfahren in der EU angestrebtBrüssel - Bis 2012 will die EU ein gemeinsames europäisches Asylsystem umsetzen. Diese Woche nahm sie dazu einen neuen Anlauf und stellte Vorschläge für schnellere und fairere Asylverfahren sowie harmonisierte Aufnahmebedingungen vor. Das interessiert auch die Schweiz.dyn / Quelle: sda / Mittwoch, 1. Juni 2011 / 17:25 h
Denn es liege im Schweizer Interesse, «dass die Asylverfahren in allen europäischen Staaten einen vergleichbaren Standard aufweisen», erklärte Michael Glauser, Sprecher des Bundesamtes für Migration (BFM) auf Anfrage.
Die Schweiz ist von den nun vorgeschlagenen Änderungen zwar nicht direkt betroffen, da diese losgelöst von Dublin erfolgen. Dublin könne aber nur dann gut funktionieren, wenn die Asylsysteme in den EU-Staaten gut funktionierten, gibt Glauser zu bedenken. «Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der EU-Staaten, ihre Standards einander anzunähern.»
Harmonisierte EU-Standards Genau das ist die Idee der EU-Kommission. Die Aufnahmebedingungen und die Behandlung von Asylsuchenden «variieren extrem stark in der EU», erklärte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Mittwoch vor den Medien in Brüssel. Das sei nicht akzeptierbar, Asylverfahren «dürfen keine Lotterie für Flüchtlinge sein». Die EU benötige effiziente und faire Asylverfahren sowie vergleichbare Anerkennungsregeln.Asylantenheim: Europa für ein harmonisches Asylsystem. /
«Wenn 90 Prozent der Asylsuchenden von zehn EU-Ländern aufgenommen werden, könnten die anderen 17 mehr tun», sagte Malmström. Während Länder wie Schweden, Deutschland und Frankreich sehr viele Asylbewerber aufnehmen, haben diese in Griechenland oder Italien praktisch keine Chance. Es müsse doch auch im eigenen Interesse der einzelnen Mitgliedstaaten sein, so Malmström, die Verantwortung besser zu verteilen und harmonisierte Kriterien zu haben. Kürzere Verfahren - will auch die Schweiz Ein Hauptziel der Kommission bei der Asylverfahrensrichtlinie bleibt, dass erstinstanzliche Verfahren bei der Prüfung von Asylanträgen höchstens sechs Monate dauern dürfen. Mitgliedstaaten sollen zudem ein Verfahren unter anderem dann beschleunigen dürfen, wenn die Antragsteller eine Gefahr für öffentliche Ordnung und nationale Sicherheit darstellen. Auch die Schweiz möchte die Dauer der Asylverfahren verkürzen. Anfang Mai sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga bei der Präsentation entsprechender Vorschläge, sie gehe davon aus, dass die normalen Verfahren künftig innerhalb von 120 Tagen abgeschlossen werden könnten.
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