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Neue Hoffnung auf Journalisten-GAVBern - Die Gewerkschaften wollen die Mindestlohninitiative auch nutzen, um in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge die Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu bringen, etwa in der Medienbranche: In der Deutschschweiz und im Tessin sind die Journalisten seit 2004 ohne GAV.dyn / Quelle: sda / Dienstag, 21. Juni 2011 / 15:27 h
Seit der Kündigung des GAV im August 2004 stelle die Gewerkschaft für Medien um Kommunikation, syndicom, deutliche Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen fest, sagte deren Co-Präsidentin Danièle Lenzin am Dienstag vor den Medien in Bern.
Namentlich für freischaffende Journalisten und Fotografen sowie für Neueinsteiger und auf Online-Redaktionen komme Lohndumping vor, erklärte sie. Dort gebe es zahlreiche Personen, die trotz eines Arbeitseinsatzes von 100 Prozent weniger als 4000 Franken verdienten.
Aus Sicht der Verleger «kein Thema» Freischaffende Journalisten müssten oft mehrere Stunden für einen Artikel arbeiten - entlöhnt würden sie jedoch nur für einen Bruchteil des Aufwands, hielt die Gewerkschafterin fest. Eine kurze Filmkritik von 1000 Zeichen beispielsweise werde in einer der führenden Schweizer Tageszeitungen mit 100 Franken entlöhnt.Anlässlich der Diskussion um Mindestlöhne plant syndicom einen Journalisten-GAV. /
Für eine längere Filmkritik von 4000 Zeichen gebe es beim gleichen Blatt 120 Franken. Der Arbeitsaufwand betrage in beiden Fällen mehrere Stunden, im Falle einer Berichterstattung über ein Festival gar mehrere Tage. Bis jetzt sei ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) am Widerstand der Verleger gescheitert, hielt Lenzin fest. Denn diese weigerten sich, verbindliche Mindestlöhne zu vereinbaren. «Wir wollen nun die öffentliche Diskussion über die Bedeutung von Mindestlöhnen nutzen, um die Verleger an den Verhandlungstisch zurück zu bringen», sagte sie. Mit diesem Vorhaben dürfte es syndicom schwer haben: Aus Sicht der Verleger seien GAV-Verhandlungen zurzeit kein Thema, hiess es beim Verband Schweizer Medien auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
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