Die SGK nimmt damit von ihrem ursprünglichen Vorschlag Abstand, Kiffer ab Erreichen des 16. Altersjahrs nur noch mit einer Ordnungsbusse zu bestrafen. In der Vernehmlassung war kritisiert worden, dass die Alterslimite so zu tief angesetzt würde. Damit die Prävention greifen könne, müssten Jugendliche auch weiterhin angezeigt werden können.
Umstrittene Bussenhöhe
Wie die Parlamentsdienste am Freitag nun mitteilten, entschied sich die SGK mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Altersgrenze 18. Eine Minderheit beantragt, an der ursprünglich vorgeschlagenen Altersgrenze von 16 Jahren festzuhalten.
Nicht berücksichtigt hat die Kommission dagegen die Kritik unter anderem der Polizeibeamten, dass die vorgesehene Ordnungsbusse von 100 Franken zu tief angesetzt sei. Die SGK hielt an dieser Bussenhöhe fest.
Das Ordnungsbussensystem soll nur für Kiffer gelten, die keine grossen Mengen an Cannabis mit sich führen. /


Eine Minderheit wird in der parlamentarischen Beratung verlangen, die Ordnungsbusse bei 200 Franken anzusetzen.
Das Ordnungsbussensystem soll nur für Kiffer gelten, die keine grossen Mengen an Cannabis mit sich führen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission bestätigt, dass die Grenze bei 10 Gramm Cannabisprodukten liegen soll. Wer mehr bei sich hat, wird auch künftig angezeigt.
Bereit für die Wintersession
In der Gesamtabstimmung sprach sich die SGK mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen für diese Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes aus. Eine Minderheit lehnt das Ordnungsbussenverfahren aus grundsätzlichen Überlegungen ab und wird dem Nationalrat Nichteintreten beantragen.
Als nächstes ist nun der Bundesrat am Zug. Er muss zu dem Entwurf Stellung nehmen, den die SGK des Nationalrats ausarbeitete, nachdem die Schwesterkommission des Ständerats im Januar 2010 einer Parlamentarischen Initiative aus den Reihen der CVP ebenfalls zugestimmt hatte. Gemäss Communiqué soll die Vorlage in der Wintersession in den Nationalrat kommen.