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Weg mit den DoppelnamenBern - Eheleute sollen künftig den eigenen Namen behalten oder einen der Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen wählen. Doppelnamen soll es nicht mehr geben. Nach dem Ständerat hat sich auch die Rechtskommission des Nationalrates für ein neues Namensrecht ausgesprochen.dyn / Quelle: sda / Freitag, 2. September 2011 / 22:50 h
Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 14 zu 5 Stimmen, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Damit sollen Mann und Frau beim Namens- und Bürgerrecht gleichgestellt werden.
Im Prinzip trägt jede und jeder den eigenen Namen von der Wiege bis zur Bahre: Die Ehe wirkt sich nicht mehr auf den Namen und das Bürgerrecht aus. Wer möchte, kann aber einen Familiennamen wählen. Die Brautlaute können bei der Heirat erklären, dass sie entweder den Ledignamen des Mannes oder jenen der Frau als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.
Doppelnamen, etwa Leutenegger Oberholzer, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Die heute gebräuchlichen sogenannten Allianznamen mit Bindestrich, etwa Widmer-Schlumpf, sollen dagegen möglich bleiben.
Zwei Ringe, ein Name: Bei der Heirat soll sich das Paar auf einen der Ledignamen als Familiennamen einigen. /
Diese Namen werden von der Reform nicht berührt, da sie schon heute keinen juristischen Wert haben. Entscheid vor der Geburt Verheiratete Eltern mit gemeinsamem Familiennamen übertragen diesen auf ihre Kinder. Wer keinen gemeinsamen Famliliennamen will, muss bei der Heirat entscheiden, welchen Namen die Kinder tragen sollen. Das Zivilstandsamt kann die Eheleute in begründeten Fällen von dieser Pflicht entbinden. Ausserdem können die Eheleute im Jahr nach der Geburt ihres ersten Kindes auf den Entscheid zurückkommen. Auch Namensänderungen sollen vereinfacht werden. Nach einer Scheidung etwa soll die Rückkehr zum Ledignamen jederzeit beim Zivilstandsamt erfolgen können - und nicht mehr bloss auf Gesuch hin wie heute. Das gleiche gilt beim Tod eines Partners.
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