Die beiden entsprechenden Gesetze vom Mai 2010, die gigantische Garantiesummen für Griechenland und andere hochverschuldete Euro-Länder vorsehen, sind laut dem Urteil mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Bundestag habe durch die Verabschiedung der Gesetze weder sein Budgetrecht noch die Haushaltsautonomie zukünftiger Bundestage unzulässig beeinträchtigt.
Gleichzeitig stärkten die obersten deutschen Richter jedoch die Beteiligungsrechte des Bundestages. Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle betonte, das Urteil dürfe "nicht fehlgedeutet werden in eine verfassungsrechtliche Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete".
Demnach sind künftige Finanzhilfen an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss des Parlaments jedem Schritt zustimmen muss.
Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen gegen die Griechenland-Hilfen ab. /


Das Urteil sei "keine Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete".
Es dürfe bei den Zahlungen keinen Automatismus geben, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die drei Verfassungsbeschwerden von EU-Kritikern gegen die politischen Beschlüsse von 2010 blieben damit weitgehend erfolglos.
Keine neuen Hürden
Damit hat das Gericht auch keine neuen Hürden für die Ende September geplante Entscheidung des Bundestages über den erweiterten Rettungsschirm für Griechenland aufgestellt.
Die christlich-liberale Koalition von Bundeskanzlerin Angela Merkel ringt derzeit um eine eigene Mehrheit für die Milliardenhilfen. Wie genau die Rechte des Parlaments künftig aussehen werden, ist aber noch offen.
Die Hilfspakte müssen - so die obersten Richter - klar definiert sein und den Parlamentariern die Möglichkeit zur Kontrolle und auch zum Ausstieg geben. Bei dem im vergangenen Jahr beschlossenen Rettungsschirm sieht das Gericht die Kriterien erfüllt.