Der Bundesrat schlägt zwei Massnahmen zur Einführung eines «Nachtregimes» vor: Von 22 Uhr bis 6 Uhr soll im Detailhandel kein Alkohol mehr gekauft werden können, und in Restaurants sollen während dieser Stunden keine Lockvogelangebote mehr möglich sein. Dieser eidgenössische Standard kann von den Kantonen bei Bedarf ergänzt werden.
Neben dem Schutz der Gesundheit und der Jugend im Besonderen gehe es auch darum, die vom Alkohol mitverursachten Probleme wie Lärm, Gewalt, Vandalismus, Unfälle und Unrat zu bekämpfen, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch mit.
Zum Jugendschutz trägt das gesetzliche Mindestalter für die Abgabe alkoholischer Getränke bei (18 Jahre für Spirituosen, 16 Jahre für Bier und Wein).
Häufig assoziiert mit Lärm, Unfällen und Vandalismus: Nächtlicher Alkohlkonsum. /


Diese Massnahme soll mit der Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung von Testkäufen kombiniert werden.
Ausschankbetriebe sind zudem verpflichtet, mindestens drei alkoholfreie Getränke anzubieten, die billiger sind als das günstigste alkoholische Getränk gleicher Menge. Damit soll der Ausschank von Alkoholika zu Tiefstpreisen eingeschränkt werden.
Keine Preiserhöhungen
Die Preise für alkoholische Getränke hingegen sollen nicht erhöht werden. Alle Massnahmen, die zur Bekämpfung von Billigstangeboten geprüft worden seien, hätten sich als zu wenig gezielt, zu wenig wirksam oder als unverhältnismässig erwiesen, schreibt das EFD.
Hinter dem Verzicht auf Preiserhöhungen steht laut EFD auch die Feststellung, dass der Pro-Kopf-Alkoholkonsum in den letzten 20 Jahren um 20 Prozent gesunken ist, nämlich von 10,8 Liter im Jahr 1990 auf 8,5 Liter reinen Alkohols im Jahr 2010.
Dieser Trend, der sich auch 2010 bestätigt habe, gebe keinen Anlass zu generellen Preiserhöhungen. Deshalb verbleibe auch der Steuersatz für Spirituosen unverändert bei 29 Franken pro Liter reinen Alkohols.