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Kinderquälerin soll 16 Jahre hinter GitterPfäffikon - Soll eine junge Frau, die 2006 ein Kind zu Tode geschüttelt und zuvor bei diversen Misshandlungen mitgewirkt hat, mit 16 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden, wie die Anklage fordert? Oder sind 2 Jahre bedingt angemessen, wie die Verteidigung meint?bg / Quelle: sda / Montag, 19. September 2011 / 11:20 h
Das Urteil wird am Dienstag eröffnet. 16 Jahre Freiheitsentzug wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher schwerer Körperverletzung forderte Staatsanwalt Ulrich Weder am Montag im Prozess um tödliche Kindsmisshandlung vor dem Bezirksgericht Pfäffikon.
Als Eventualantrag, falls das Gericht einen fehlenden Tatvorsatz annimmt, verlangte der Ankläger eine Verurteilung wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. In diesem Falle sei ein Strafmass von 11 Jahren zu verhängen.
Ganz anders sah es der Verteidiger der 27-jährigen Beschuldigten: Seine Mandantin sei nur der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht sowie fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen.
Um ihren Freund zu halten, hat die 27-Jährige das Kind brutal gequält. /
Dafür sei sie mit einem bedingten Freiheitsentzug von zwei Jahren zu bestrafen. Falls das Gericht zu einem Schuldspruch wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Tötung gelangen würde, sei eine Bestrafung mit maximal drei Jahren, wovon seine Mandantin eines abzusitzen hätte, angemessen. «Ich wollte ihr nicht weh tun» In ihrem Schlusswort betonte die Beschuldigte, wie sehr sie die damaligen Vorfälle bedaure. Sie habe dem Kind «niemals weh tun», es schon gar nicht töten wollen. Seit damals habe sie sich distanziert von den brutalen Erziehungsmethoden, bei denen sie mitgewirkt hatte. Die Studentin hatte im Mai 2006 das kleinere der beiden Kinder, für die sie Mutterersatz war, so kräftig geschüttelt, dass es in der darauffolgenden Nacht seinen schweren Schädel-Hirn-Verletzungen erlag.
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