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Kinderquälerin muss 10 Jahre hinter GitterPfäffikon - Zu einer Strafe von 10 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher schwerer Körperverletzung hat das Bezirksgericht Pfäffikon ZH am Dienstag eine 27-jährige Frau verurteilt. Sie hatte 2006 ein Kind zu Tode geschüttelt.fkl / Quelle: sda / Dienstag, 20. September 2011 / 11:06 h
Überdies hatte sie zuvor an diversen Misshandlungen der knapp Fünfjährigen und deren älterer Schwester mitgewirkt. Unmittelbar nach der Eröffnung des Urteils wurde die junge Frau wegen Fluchtgefahr von zwei Kantonspolizisten in Sicherheitshaft genommen. Diese hatte der Staatsanwalt beantragt. Sie wird in drei Monaten erstmals neu beurteilt.
Die 27-Jährige muss auf Anordnung des Gerichts dem überlebenden, heute 13-jährigen Mädchen zusammen mit den beiden bereits verurteilten Mittätern eine Genugtuung von insgesamt 75'000 Franken entrichten. Weil sie den Tod der kleinen Schwester verschuldet hatte, wurde ihr eine zusätzliche Genugtuungssumme von 30'000 Franken auferlegt.
Gemäss dem Gericht hatte die Beschuldigte eventualvorsätzlich gehandelt. Das bedeutet, sie hatte die Schädigung der Kinder, beziehungsweise den Tod des fast fünfjährigen Mädchens nicht angestrebt, aber in Kauf genommen.
Das Gericht ging von einem Verschulden im mittleren Masse aus.
10 Jahre wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher schwerer Körperverletzung erhielt die junge Frau. /
Es hielt der Beschuldigten die gutachterlich festgestellte leicht verminderte Schuldfähigkeit, ihr weit gehendes Geständnis und ihre Reue zugute. Es berücksichtigte auch die schwierigen Lebensumstände der Beschuldigten und deren Jugend. "Sie kannte den Hunger und die blauen Flecken" Laut Gericht hatte die junge Frau in den ganzen zwei Jahren, die sie in der Wohngemeinschaft verbrachte, gewusst, dass die vom WG-Oberhaupt angeordneten brutalen Erziehungsmassnahmen falsch waren. "Sie kannte den Hunger und die blauen Flecken" der Kinder. Dennoch habe sie das Erziehungssystem bis zum Schluss unterstützt, weil sie den Mann nicht habe verlieren wollen. In der sektenartigen WG bemühten sich die drei Erwachsenen nach Kräften, den Willen der beiden Kinder mit sadistischer Härte zu brechen, um sie in ein gottgefälliges Leben zu zwingen. In diesem durchdachten System lebten sie "in permanenter Angst", so die Gerichtsvorsitzende. "Die frühe Kindheit der Mädchen wurde nachhaltig zerstört". Die beiden anderen Beteiligten wurden in einem separaten Verfahren zu 9,5 beziehungsweise 7 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Die Strafen sind noch nicht rechtskräftig.
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