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Ständerat und Nationalrat uneins über AuskunftsrechtBern - Der Ständerat besteht darauf: Wer erfahren will, ob er fichiert ist, soll Auskunft erhalten können - sofern der Nachrichtendienst keine Einwände hat. Der Nationalrat hingegen will am bisher geltenden Recht festhalten, das nur eine indirekte Auskunft ermöglicht.fkl / Quelle: sda / Dienstag, 20. September 2011 / 11:13 h
Der Ständerat hat am Dienstag in Übereinstimmung mit dem Bundesrat an dieser und weiteren Differenzen im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) festgehalten. Die Vorlage geht nun wieder in den Nationalrat.
Nach Ansicht von Kommissionssprecher Claude Janiak (SP/BL) bestehen Zweifel, ob das geltende indirekte Auskunfstrecht für Fichierte oder möglicherweise Fichierte mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Heute können Gesuchsteller lediglich vom Datenschützer prüfen lassen können, ob der Staatsschutz unrechtmässig Daten über sie bearbeitet.
Ausländische Stellen erhalten Zugriff Festhalten will der Ständerat auch an der Möglichkeit, ausnahmsweise ausländischen Stellen Zugriff auf Daten zu ermöglichen. Der Ständerat besteht auf das Auskunftsrecht für Fichierte. /
Bundesrat Maurer betonte, es gehe hier nicht um die Weitergabe sensibler Daten. Der Nationalrat hatte diese Zugriffsmöglichkeiten abgelehnt. In einem Punkt übernahm der Ständerat die Position des Nationalrats: Nur der Gesamtbundesrat soll Tätigkeiten von Personen oder Organisationen verbieten dürfen, welche die Sicherheit gefährden könnten. Auch Bundesrat Ueli Maurer gab hierzu seinen Segen. Ursprünglich hatten Bundesrat und Ständerat diese Kompetenz allein dem Vorsteher oder der Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements überlassen wollen.
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